Kosten eines Vergleichs.

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jan Ohlson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Kosten eines Vergleichs.

hallo,

wir haben ein Bundesland auf Schadensersatz verklagt.
Klagesumme 46.000 €

Nun hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen in Höhe von 5700€.
Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Kläger 85%das beklagte Land 15%

Nun meint meine Anwältin das ich dann insgesamt 8609,46 an Kosten zu tragen hätte.
Kann das sein ?

Der erste Termin war schon ein Albtraum, vorm Landgericht, nur ein Richter, der sich die Akte irgendwie überhaupt nicht durchgelesen hatte.
Der hat mir dann auch erklärt das auch wenn ich meinen Job durch die Ermittlungen der Beklagten verloren habe dieses keinen Entschädigungsanspruch auslösen würde.
Auch wenn er meine Wut versteht und aus den Akten überhaupt nicht nachvollziehen kann wieso dieses Verfahren gegen mich geführt wurde und warum es solange gedauert hat .Der Bürger müße es so hinnehmen, die Justiz wäre überlastet.

Selbst in dem Beschluß sind Sachen aufgelistet die es überhaupt nicht gibt, die nichts mit dem Verfahren zu tun hatten.
Mann könnte den Eindruck gewinnen das der Beschluss teilweise zu einer anderen Sache gehört.

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-- Editiert am 12.11.2009 18:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Kann das sein ?


Wenn du Tante Google nach "Prozeßkostenrechner" fragst und in diesen den Streitwert eingibst, rechnet er dir ja aus, was die LG-Instanz kostet.
Von den Kosten zahlst du 85%.
Wenn da also 10 Mille Prozeßkosten herauskommen, dann kann das sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan Ohlson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

wenn ich das mache kommt bei mir folgendes raus:

Gegenstandswert:
46.000,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: ja
Prozess ist Berufungsverfahren: nein

Anwaltsgebühren: 5.230,00
Auslagenpauschalen: 40,00
Umsatzsteuer (19 %): 1.001,30
Gerichtskosten: 1.368,00

Gesamtkosten: 7.639,30

Umsatzsteuer weiß ich jetzt nicht, da ich eine Umsatzsteuer ID eines anderen EU Landes habe.

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#3
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Hm, ich würde Gesamtkosten in Höhe von 9.216,78 € errechnen. Hast du bei deiner Eingabemaske die Vergleichsgebühr mit 1.0 berücksichtigt?



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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jan Ohlson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Also der zweite Rechner gibt folgendes von sich:
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert 46.000,00 €
Ergebnis 5.700,00 €
Kostenquoten: Klg. 88% Bkl. 12%
Kosten Klg. 6.722,58 €
Kosten Bkl. 916,72 €
Ergebnis Klg. -1.022,58 €
Ergebnis Bkl. -6.616,72 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 5.230,00 €
Auslagenpauschalen 40,00 €
MWSt 19% 1.001,30 €
Gerichtsgebühren 1.368,00 €
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Gesamtkosten 7.639,30 €

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Ich frage mich, warum Sie den Vergleich zustimmen sollten.Zahlen müssen Sie ja auch beim Urteil.Nur hat der Richter ein Problem mit einem Urteil, was ja Arbeit bedeutet. Wenn die Justiz überlastet, ist dies ganz sicher nicht Ihr Problem.Gibt es schon einen Beschluß?
Auch Ihre Anwältin wird sich freuen, auch sie bekommt mehr Geld wenn es zu einem Vergleich kommt.
Übrigens gibt es einen Verein gegen Rechtsmißbrauch
Verein gegen Rechtsmißbrauch

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#6
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

http://rvg.pentos.ag/

Und die Vergleichsgebühr mit anklicken, dann kommst du auf 9216.78 EUR.

Davon 88% wären 8110.77 EUR; wie sich die Differenz zu deinen 8600 errechnet, ist nicht ganz klar, dazu müßte man die Abrechnung deines RA sehen.

(88% lt. deinem letzten Post, 85% lt. Eingangsposting, was stimmt?)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Zahlen müssen Sie ja auch beim Urteil


Aber u.U. viel mehr.

Wenn der TE beim Urteil 0 EUR bekommt, zahlt er über 9000 EUR Prozesskosten.

Wenn es beim Vergleich bleibt, zahlt er ~8100 EUR Prozesskosten und bekommt 5700 EUR zugesprochen, hat also "nur" ~ 2400 EUR Minus.

Das sollte man schon mit bedenken, bevor man irgendwelche wilden Ratschläge ins Blaue erteilt, ohne die Erfolgsaussichten des Einzelfalles auch nur im mindesten zu kennen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Das sollte man schon mit bedenken, bevor man irgendwelche wilden Ratschläge ins Blaue erteilt, ohne die Erfolgsaussichten des Einzelfalles auch nur im mindesten zu kennen.

Dem kann ich nur zustimmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jan Ohlson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,
also im Beschluss wird ein Wert von 85% angegeben.
ich schildere mal kurz den Fall.

Ich bin Inhaber einer Wirtschaftsdetektei in Belgien.
Die deutsche StA hat bei mir Ende 2006 eine Menge Ausrüstung beschlagnahmt.
Angeblich alles illegal.
War natürlich nichts illegal und ich wurde mit 20.000€ entschädigt.(Schadensersatz)
Während die Entschädigungsverhandlungen zwischen der Anwältin und der Generalstaatsanwaltschaft liefen hat die selbe StA wieder einen Gegenstand meiner Ausrüstung beschlagnahmen wollen.
es handelte sich um eine ALM 2002 Kamera.Das ist eine Videokamera die in einem Füller/Stift verborgen ist und ursprünglich eine Sendeanlage hatte.
Ich hatte die Kamera 2002 in DE erworben und 2004 würde Sie als verbotener gegenstand nach dem Telekomunikationsgesetz eingestuft.
Ich hatte allerdings kurz nach dem Kauf 2002 den sender ausgebaut weil er einfach Mist war.
Im zweiten Verfahren bin ich sofort zur StA gefahren und habe denen mitgeteilt das meine ALM 2002 legal ist, ich Sie gerade von denen selbst wieder ausgehändigt bekommen habe.
Ich habe meine Kamera sogar auf den Tisch gelegt.
Ich habe dann gesagt das ich davon ausgehe das wenn Sie die jetzt nicht beschlagnahmt dann das es als legal akzeptiert wird.
Die Antwort war nur ein "Sie sagen uns nicht wie wir zu arbeiten haben."
5 Monate später kamm ein Beschluß eines Amtsgerichts das ich die Kamera auszuhändigen habe bei der Kripo.
Kripo hat sich erst geweigert zu beschlagnahmen , da die ja die alte Geschichte kannten.
Die mussten das dann doch.
Dann hat das nochmal 4 Monate gedauert bis klar war das die Kamera Legal ist.
Da ich der einzigste war der eine solche Kamera auf dem Markt anbot habe ich zum beispiel jeden Kunden der sich die Kamera ausleihen wollte notiert und später als Verdienstausfall geltend gemacht.
Größere Aufträge habe ich normal abgeschlossen und dann dem Kunden offenbart das die Kamera die ein Teil des Auftrages war nicht verfügbar ist und gegen mich ein Strafverfahren läuft.
Kunde hat natürlich sofort den Auftrag storniert.
Ich habe den Betrieb einfach so weitergeführt als wenn die Kamera normal einsetzbar wäre.
Eine Ersatzbeschaffung war nicht möglich da alle anderen beschlagnahmt und in DE verboten sind.
Ende 2008 hatte ich die Möglichkeit über Verwandschaft (im Management)in Scandinavien einen gut dotierten Job zu bekommen.
Problem war nur das noch offene Strafverfahren.
Der Job wurde mir Monate lang freigehalten um das in DE zu regeln.
Ich wurde im dez.08 nochmal bei der Staatsanwaltschaft vorstellig und schilderte meine Situation und das ich bitte sofort eine Nachricht bräuchte wenn das Verfahren eingestellt wird, da der Job ab dem 07.01.09 neu besetzt wird.
Am 16.01.09 kamm dann die Einstellung und auf dem Briefumschlag konnte ich die Notiz lesen das schon im Dez.08 die EMA gemacht wurde.
Also wußte die StA schon im Dez.08 das das Verfahren eingestellt werden mußte.
Die Kamera wurde mir natürlich zerstört,und einfach mit einem normalen Brief zurückgeschickt.
Nun klage ich mich halt so durch die Landschaft.

Was mir nachteilig ausgelegt wird ist folgendes:
Am Anfang des zweiten Verfahrens habe ich völlig ungläubig über den wahnsinn zur StA gesagt das sie mir wohl ein Ferienhaus in Schweden bezahlen wollen.
Wenn Sie dieses Verfahren gegen mich aufrecht erhalten sollten obwohl Sie wüßten das meine Kamera legal ist wird das ein verdammt teurer Spaß.
Sie müssten aus dem ersten Verfahren wissen das eine Beschlagnahme meiner Betriebsmittel ein schwerer Eingriff in den Betrieb sei und das ich verpflichtet bin einem Kunden zu offenbaren das ein Strafverfahren gegen mich läuft.
(Auflage durch belgische Behörden)

Ist halt nicht einfach wenn mann seine Schnauze nicht halten kann, ich hätte aber auch nicht gedacht das die das Verfahren so durchziehen obwohl Sie wussten das meine Kamera legal ist.





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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

quote:
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Das sollte man schon mit bedenken, bevor man irgendwelche wilden Ratschläge ins Blaue erteilt, ohne die Erfolgsaussichten des Einzelfalles auch nur im mindesten zu kennen.
Dem kann ich nur zustimmen.

Haben Sie denn die genauen Umstände gekannt? Nein!
Also ist ihr Ratschlag auch nicht der Beste
In Zukunft werden Urteile damit begründet, das die Justiz überlastet ist oder der Richter zu Hause Ärger hat.
Zitatvom Richter:
Auch wenn er meine Wut versteht und aus den Akten überhaupt nicht nachvollziehen kann wieso dieses Verfahren gegen mich geführt wurde und warum es solange gedauert hat .Der Bürger müße es so hinnehmen, die Justiz wäre überlastet.
Der Richter hat ja nun wirklich Mitleid, aber die Justiz ist nun mal überlastet, sonst hätte ich nun wirklich ein anderes Urteil gefällt.Aber das Geld von Ihnen nehmen wir wirklich viel lieber als das Geld von Staat, denn wir haben ja nicht so viel.

Ich habe lediglich daruf hingewiesen, nicht gleich jedem Vergleich zuzustimmen, nichts anderes.Es ist doch schon lange bekannt, das Gerade bei Arbeitsgerichten nur noch Vergleiche geschlossen werden und wenn der Arbeiter nicht bereit ist, dem Vergleich zuzustimmen, wird mal schnell mit den Gerichtskosten gedroht, die man dann auch noch bezahlen muss.
Dann muss es aber nicht mehr im Urteil lauten, Im Namen des Volkes, sondern Im Namen des Richters, des Gerichts oder der Justiz.

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