Kosten für Anwalt nach Freispruch

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go489425-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten für Anwalt nach Freispruch

Ich hatte für einen Prozess wegen vortäuschen einer Straftat und versuchten Betrugs gegen mich einen Anwalt aufgesucht. Die Beratung , Akteneinsicht und weiteres Gespräch kosteten knapp 300 €.
In dem weiteren Gespräch stellte sich heraus, dass seine Verteidung vorgesehen hat meinen Lebenspartner die Schuld zuschieben, von dem ich weiss, dass er so wenig wie ich damit zu tun hat.
Nach einer Auseinandersetzung, weil ich damit nicht einverstanden war, hat dieser sein Mandat niedergelegt und ich / wir sind ohne Anwalt in den Prozess gegangen.
In diesem würden wir dann auch freigesprochen .

Die Frage nun, kann ich die Kosten geltend machen, da er uns / mich ja nun doch nicht vertreten hat (was auch noch Mal 300 € mehr gekostet hätte)?

Danke für die Hilfe


-- Editiert von Moderator am 03.05.2018 17:00

-- Thema wurde verschoben am 03.05.2018 17:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was sagt denn das Urteil zu den Kosten?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die Frage nun, kann ich die Kosten geltend machen, da er uns / mich ja nun doch nicht vertreten hat (was auch noch Mal 300 € mehr gekostet hätte)? Können Sie - Sie brauchen halt eine Rechnung, aus der hervorgeht, daß die Kosten in genau diesem Rechtsstreit angefallen sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
go489425-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zu was sagt das Urteil;
Das was der Richter gesagt hat war, die Kosten trägt der Staat.
Aber wir sind uns halt nicht sicher ob er nun nur sie Prozesskosten meint, da wir ja keinen Anwalt dabei hatten. (Sein Mandat hat er ja auch nur zwei Werktage vorher niedergelegt , wir hatten gar keine Zeit mehr gehabt einen neuen zu finden so richtig).

Eine Rechnung in welcher das Aktenzeichen zu dem Prozess steht haben wir.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber wir sind uns halt nicht sicher ob er nun nur sie Prozesskosten meint, da wir ja keinen Anwalt dabei hatten. Haben Sie kein schriftliches Urteil? Da muß auch was zu den notwendigen Auslagen des Beschuldigten stehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
go489425-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe die Frage am Abend nach dem Urteil gestellt, ... das Schrifftliche kommt hoffentlich noch die Tage (oder so, keine Ahnung wie lange sowas dauert.)

Aber der Richter sagte ja auch bereits "Kosten werden dem Staat berechnet" (oder so).
Trotzudem bleibt dann die Frage, ob die Kosten aus dem Vorgespräch mit dem Anwalt da dazu gehören.
Bei einem Anwalt der beim Prozess vertritt stellt sich die Frage wahrscheinlich ja eher nicht.

-- Editiert von go489425-74 am 04.05.2018 14:30

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Trotzudem bleibt dann die Frage, ob die Kosten aus dem Vorgespräch mit dem Anwalt da dazu gehören. Die Frage hatte ich in Antwort 2 bereits mit "Ja" beantwortet. Es gibt ein paar Ausnahmen davon, die hier vermutlich nicht zutreffen - ganz genau wissen Sie das, wenn Sie das schriftliche Urteil haben.
keine Ahnung wie lange sowas dauert Zwei, drei Wochen bestimmt - es muß ja mindestens die Rechtsmittelfrist abgewartet werden, denn die Staatsanwaltschaft könnte ja theoretisch in Berufung gehen.

-- Editiert von muemmel am 04.05.2018 14:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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