Kosten für Teilungserklärung !

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)
Kosten für Teilungserklärung !

Hallo,

wie hoch belaufen sich die Kosten für so ne Erklärung beim Notar?
Oder ist das schon bei den Gebühren für den Grundbucheintrag und den Kaufvertrag enthalten
`?
Will miene Eig.tumswhg. verkaufen

Gruß

Was denn, so teuer?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ist doch schon geteilt, oder??
Dann ist keine neue teilungserklärung mehr vonnöten, weil es schon eine gibt.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Nee, ist noch nicht geteilt...
ist zur Zeit noch ne Einliegerwhg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Für die Bemessung der notariellen Gebühren ist als Geschäftswert die Hälfte des Grundstücks samt Gebäude zugrunde zu legen (§ 21 II KostO ).

Für die einseitige Erklärung des teilenden Eigentümers gemäß § 8 WEG wird hieraus eine einfache, für die vertragliche Vereinbarung zwischen mehreren Miteigentümern die doppelte Gebühr erhoben. Hinzu kommen gegebenenfalls Vollzugsgebühren (z.B. für die Beschaffung der Abgeschlossenheitsbescheinigung), ferner Schreibauslagen und Telekommunikationsaufwand sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Gruß
Rpfl.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

was heißt das im Klartext ??

Die Wohnung ist ca. 22.000 Euro wert ..

Und das ganze Gebäude ca. 180.000 Euro !

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

da das Haus ja noch nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, kann an dem Haus nur ein einheitliches Eigentum (ggf. als Eigentümergemeinschaft) bestehen.
Der Wert der Wohnung allein ist also ohne Belang.

Wert für die Berechnung ist also der Halbe Wert des Hauses 90.000 €.

Jetzt ist die Frage wie die Eigentumsverhältnisse sind.
Hat das Haus einen Eigentümer, teilt dieser durch einseitige Erklärung nach § 8 WEG .
Hierfür entsteht eine "volle Gebühr" in Höhe von 192 €.

Gehört das Haus meheren als Eigentümergenmeinschaft, teilen diese durch Vertrag nach § 3 WEG . Hierfür entsteht eine doppelte Gebühr i. H. v. 384 €.
Hinzu kommen noch die Auslagen, MWSt, sowie die Kosten für erforderliche Bescheinigungen.

Gruß
Rpfl.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi...

Das Haus gehört mir allein.
Gesamtwohnfläche 230 qm , davon sind 40 qm für die Eigentumswohnung.

Was kostet mir so ne Teilungserklärung ?
Oder ist das in dem notar.Kaufvertrag schon mit drin..?

Danke für die Antworten
vlg
Jimmi

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat das Haus einen Eigentümer, teilt dieser durch einseitige Erklärung nach § 8 WEG .
Hierfür entsteht eine "volle Gebühr" in Höhe von 192 €.
Hinzu kommen noch die Auslagen, MWSt, sowie die Kosten für erforderliche Bescheinigungen. <hr size=1 noshade>


Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet weiss ich Momentan nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi...
Danke für die Infos....das ist ja noch erschwinglich...:-)
Nun muß ich nur noch die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ermittlen

8x Hilfreiche Antwort

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