Liebe Forumsmitglieder,
in einem Gerichtsverfahren soll ein Termins-/Korrespondenzanwalt eingesetzt werden, da der ursprünglich beauftragte Anwalt seinen Kanzleisitz über 100km vom Gerichtssitz entfernt hat.
Die Rechtschutzversicherung erteilt eine Kostenzusage für den ursprünglich beauftragten Anwalt in Höhe von 1,2 bei Wahrnehmung des Termins. Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder und Mehrkosten aus der Ortsverschiedenheit werden nicht übernommen.
Angeblich hat nun die RSV nun die Kostenübernahme für einen Termins-/Korrespondenzanwalt vollständig abgelehnt. Das kann ich kaum glauben und werde dies noch klären. Das Mehrkosten nicht übernommen werden, ist klar, aber generell keine Kosten?
Kann das sein? Ist das üblich?
Oder wird von der RSV für den Korrespondenzanwalt nicht wenigstens die Terminsgebühr übernommen?
Kosten für Termins-/Korrespondenzanwalt
13. Februar 2019
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Frage vom 13. Februar 2019 | 23:00
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Kosten für Termins-/Korrespondenzanwalt
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2019 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119422 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDas Mehrkosten nicht übernommen werden, ist klar, aber generell keine Kosten? :
Was genau in welchem Umfang versichert ist, wird man vermutlich den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen entnehmen können.
#2
Antwort vom 13. Februar 2019 | 23:14
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Ich bitte um Entschuldigung, die kann ich leider nicht vorlegen. Eine erste unverbindliche Einschätzung, was bei Rechtschutzversicherungen üblicherweise übernommen wird, würde mir vollkommen reichen. Mir ist klar, dass das in diesem Fall durchaus sein kann, dass nichts übernommen wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2019 | 23:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAngeblich hat nun die RSV nun die Kostenübernahme für einen Termins-/Korrespondenzanwalt vollständig abgelehnt. :
Vermutung: weil beides also erhöhte Terminsgebühr für den eigenen Anwalt und zusätzliche Kosten für den Korrespondenzanwalt nicht übernommen werden.
Aber beantworten wird man die Frage nur können, wenn man den Schriftwechsel kennt, denn so ist es doch nur raten.
Berry
#4
Antwort vom 14. Februar 2019 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119422 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatEine erste unverbindliche Einschätzung, was bei Rechtschutzversicherungen üblicherweise übernommen wird, würde mir vollkommen reichen. :
Ich gönne mir eine etwas höherpreisige RSV 200 EUR / Jahr, die würde auch den Ko-Anwalt bezahlen.
Ein Verwandte zahlt ca. 70 EUR / Jahr, die zahlt nur einen Anwalt.
#5
Antwort vom 14. Februar 2019 | 01:17
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
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