Kosten für Termins-/Korrespondenzanwalt

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Kosten für Termins-/Korrespondenzanwalt

Liebe Forumsmitglieder,

in einem Gerichtsverfahren soll ein Termins-/Korrespondenzanwalt eingesetzt werden, da der ursprünglich beauftragte Anwalt seinen Kanzleisitz über 100km vom Gerichtssitz entfernt hat.

Die Rechtschutzversicherung erteilt eine Kostenzusage für den ursprünglich beauftragten Anwalt in Höhe von 1,2 bei Wahrnehmung des Termins. Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder und Mehrkosten aus der Ortsverschiedenheit werden nicht übernommen.

Angeblich hat nun die RSV nun die Kostenübernahme für einen Termins-/Korrespondenzanwalt vollständig abgelehnt. Das kann ich kaum glauben und werde dies noch klären. Das Mehrkosten nicht übernommen werden, ist klar, aber generell keine Kosten?

Kann das sein? Ist das üblich?

Oder wird von der RSV für den Korrespondenzanwalt nicht wenigstens die Terminsgebühr übernommen?


Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Das Mehrkosten nicht übernommen werden, ist klar, aber generell keine Kosten?

Was genau in welchem Umfang versichert ist, wird man vermutlich den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen entnehmen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich bitte um Entschuldigung, die kann ich leider nicht vorlegen. Eine erste unverbindliche Einschätzung, was bei Rechtschutzversicherungen üblicherweise übernommen wird, würde mir vollkommen reichen. Mir ist klar, dass das in diesem Fall durchaus sein kann, dass nichts übernommen wird.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Angeblich hat nun die RSV nun die Kostenübernahme für einen Termins-/Korrespondenzanwalt vollständig abgelehnt.


Vermutung: weil beides also erhöhte Terminsgebühr für den eigenen Anwalt und zusätzliche Kosten für den Korrespondenzanwalt nicht übernommen werden.

Aber beantworten wird man die Frage nur können, wenn man den Schriftwechsel kennt, denn so ist es doch nur raten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Eine erste unverbindliche Einschätzung, was bei Rechtschutzversicherungen üblicherweise übernommen wird, würde mir vollkommen reichen.

Ich gönne mir eine etwas höherpreisige RSV 200 EUR / Jahr, die würde auch den Ko-Anwalt bezahlen.
Ein Verwandte zahlt ca. 70 EUR / Jahr, die zahlt nur einen Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke Euch!

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