Kostenfestsetzung - Prozess gewonnen, welche Kosten kann ich geltend machen?

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Worli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzung - Prozess gewonnen, welche Kosten kann ich geltend machen?

Hallo zusammen,

ähnliche Anfragen sind zwar schon in diesem Forum mal beantwortet worden, die Anworten sind aber für mein Problem zu speziell. Vielleicht kann mir einer - auch auf die Gefahr hin, daß wir uns wiederholen - weiterhelfen.

Ich habe letzte Woche einen Gerichtprozeß am Antsgericht als Beklagter gewonnen und möchte nun (ich hatte keinen Anwalt) meine Unkosten geltend machen. Dazu würde ich folgendes ansetzen:

- Portokosten f. Einschreiben/Rückschein für Schreiben an das AG
- Kopierkosten für die drei Ausfertigungen der Klageerwiderung
- Fahrtkosten zur Post
- Telefongespräch mit AG

Ist das schon zu viel oder sollte man noch was ansetzen. In welcher Höhe sind die Ansätze denn noch im allgemeinen angemessen?

Vielleicht ist da einer von Euch so erfahren, daß er mir weiterhelfen kann. Schönen Dank schon mal.

Freundliche Grüße

Worli



-- Editiert von Worli am 20.06.2005 22:05:41

-- Editiert von Worli am 20.06.2005 22:06:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

portokosten: wie angefallen (beleg beifügen)
kopierkosten: 5 - 10 cent je seite (falls vorhanden beleg eine copyshops beifügen)
fahrtkosten: 0,30 eur je km (wird aber bei fahrten zur post vermutlich abgesetzt werden - fahrtkosten zu einem gerichtstermin können sie aber geltend machen)
telefongespräch: wie angefallen, beleg beifügen.

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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Daneben Verdienstausfall für die Wahrnehmung des Gerichtstermins bis zum Höchstsatz von 13 EUR.

gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Worli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso kann der Privatmann denn nur 5-10Cent/Kopie abrechnen, der hocherwürdige RA aber 50 Cent für die ersten 50 Kopien usw. Selber muß man schließlich auch zum Copyshop fahren /Parkplatz suchen und zurückfahren. Selbiges gilt für die Post etc. Zu Fuß ist für mich nichts erreichbar.

Sg Worli

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#5
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

hocherwürdig - spricht für sich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

weil beim RA die Kopiekosten auch die Arbeitszeit fürs Kopieren beinhalten, bei der PArtei selbst nicht.

(oder noch einfacher: Weils im Gesetz steht).

@luDA
Maßgeblich ist § 22 JVEG , da für die Partei die Vorschriften für Zeugen entsprechend gelten, nicht die für Schöffen.

Aber das sind auch 17 EUR, nicht 13 wie ich geschrieben hab (13 war der alte Satz nach dem ZSEG).

gruß
Rpfl

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Worli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für kompentente Hilfe. Ist eigentlich schade, da ich mir selber auch einige Arbeit gemacht habe und diese Arbeitszeit nicht bezahlt bekomme.

Noch was:
Lieber Vienna, darf ich den Kommentar über meinen Vertipper (ansonsten sind die Regeln der Orthographie hoffentlich eingehalten) als Geringschätzung meiner Person oder meiner Frage auslegen?

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