Verkäufer A verliert gegen seinen Kunden B eine durch den Käufer eingereichte Klage aus aus einer Forderung aus einem Kaufvertrag. Der nicht anwaltlich vertretene Verkäufer hatte seinen Klageabweisungsantrags zu spät eingereicht und wurde daher durch Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zur Zahlung verurteilt.
Der zu spät beim Gericht eingegangene Klageabweisungsantrags wurde vom AG zuerst als Einspruch gegen das Versäumnisurteil umgedeutet. Nach Einwand des Prozessbevollmächtigten des Klägers B wurde dies jedoch verworfen und das Versäumnisurteil blieb bestehen und wurde rechtskräftig.
Kann nun der Prozessbevollmächtigte des Klägers B in diesem Fall eine volle (1,2) Terminsgebühr vom Beklagte A verlangen, oder ist in diesem Falle nur 0,5 Terminsgebühr anzusetzten, wie ich dies aus unten stehen Urteil des OLG Köln herauslese?
vgl OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2018 - 17 W 208/18
, BeckRS 2018, 42403
Link zum Beck Eintrag https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDRVG201911
Kostenfestsetzung nach Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
25. November 2019
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Frage vom 25. November 2019 | 04:46
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Kostenfestsetzung nach Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 25. November 2019 | 13:08
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Auch ohne Termin kann die Terminsgebühr dann entstehen, wenn die Entscheidung das Stattfinden eines Gerichtstermins vorsieht. Erfasst sind meist folgende Fälle: Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren; § 331 Abs. 3 ZPO, reduziert auf 0,5 Gebühren NR. 3105 (2) Nr. 2 VV RVG.
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/RVG_Light/RVG_Terminsgeb%C3%BChr.html
#2
Antwort vom 26. November 2019 | 08:15
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
@Housewolf
Wurde der Einspruch ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen? Wenn nein, dann liegt nicht der vom OLG Köln entschiedene Fall vor.
Und jetzt?
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