Kostenfestsetzung nach Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Housewolf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Kostenfestsetzung nach Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung


Verkäufer A verliert gegen seinen Kunden B eine durch den Käufer eingereichte Klage aus aus einer Forderung aus einem Kaufvertrag. Der nicht anwaltlich vertretene Verkäufer hatte seinen Klageabweisungsantrags zu spät eingereicht und wurde daher durch Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zur Zahlung verurteilt.

Der zu spät beim Gericht eingegangene Klageabweisungsantrags wurde vom AG zuerst als Einspruch gegen das Versäumnisurteil umgedeutet. Nach Einwand des Prozessbevollmächtigten des Klägers B wurde dies jedoch verworfen und das Versäumnisurteil blieb bestehen und wurde rechtskräftig.

Kann nun der Prozessbevollmächtigte des Klägers B in diesem Fall eine volle (1,2) Terminsgebühr vom Beklagte A verlangen, oder ist in diesem Falle nur 0,5 Terminsgebühr anzusetzten, wie ich dies aus unten stehen Urteil des OLG Köln herauslese?


vgl OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2018 - 17 W 208/18 , BeckRS 2018, 42403
Link zum Beck Eintrag https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDRVG201911

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Auch ohne Termin kann die Terminsgebühr dann entstehen, wenn die Entscheidung das Stattfinden eines Gerichtstermins vorsieht. Erfasst sind meist folgende Fälle: Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren; § 331 Abs. 3 ZPO, reduziert auf 0,5 Gebühren NR. 3105 (2) Nr. 2 VV RVG.

https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/RVG_Light/RVG_Terminsgeb%C3%BChr.html

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Housewolf

Wurde der Einspruch ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen? Wenn nein, dann liegt nicht der vom OLG Köln entschiedene Fall vor.

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