hallo,
leider bin ich in gerichtsdingen völlig unerfahren.
letztes jahr hatte ich einen Prozeß laufen. man hat mich verklagt. der streitwert lag bei ca. 1200 euro. ich habe diesen Prozeß gewonnen und erhielt nach einiger zeit einen scheck über ca. euro 250,- für gerichtskosten vom kläger.
nach auskunft meines anwaltes handelte es sich hier um die kosten die im kostenfestsetzungsbeschluß ausgewiesen waren. dieses ist auch so richtig gewesen. der anwalt sagte dieses wäre schief gelaufen und er würde das geld weiterleiten. mir stünde das geld jedenfalls nicht zu. wem denn??
ich habe zwar den überweisungsbeleg, aber habe nie eine Quittung erhalten.
Ich denke es kann sich hier ja nicht um anwaltskosten handeln denn die werden ja wohl extra abgerechnet und dürften auch weit höher sein.
für eine antwort - wem steht dieser per Gericht festgesetzte Geldbetrag zu - wäre ich dankbar.
Kostenfestsetzungsbeschluss für Anwaltskosteb?
12. Mai 2004
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Frage vom 12. Mai 2004 | 21:22
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss für Anwaltskosteb?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2004 | 13:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1708x hilfreich)
Bei 1200 EUR Streitwert berechnen sich:
165,00 Gerichtsgebühren
170,00 Anwaltsgebühren 25,50 Auslagenpauschale
31,28 Mehrwertsteuer
(letzte 3 Posten jeweils pro Seite)
Also Anwaltsgebühren pro Seite von 226,78 EUR, was in etwa Ihrer Summe entspricht.
Folglich waren das wohl die (=Ihre) Anwaltskosten.
Gerichtskosten muß eh immer der Kläger verauslagen.
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