Kostenfestsetzungsbeschluss oder kann ich auch direkt dem Beklagten die Kosten in Rechnung stellen?

12. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss oder kann ich auch direkt dem Beklagten die Kosten in Rechnung stellen?

Hallo,

ich hoffe ich bin in dieser Abteilung richtig mit meinem Anliegen. Ganz kurz bei Ebay gekauft zurück gesendet, kein Geld erhalten. Mahbescheid und natürlich gewonnen vor Gericht. Kaufbetrag muß erstattet werden und die Kosten. Jetzt hatte ich auf einen Kostenfestsetzungsbeschluß gewartet. Heute erfahre ich dieser muß gestellt werden. Konnte ich nicht wirklich wissen. Meine Frage muß ich diesen stellen oder kann ich auch direkt dem Beklagten die Kosten in Rechnung stellen, natürlich mit den entsprechenden Nachweisen dazu ? ( Gerichtgebühren, Kosten für Mahnbescheid und die Auslagen ) Falls nicht, reciht es wenn ich die Kosten im Antrag einfach aufliste und die Belege beifüge ?

Gruß
Stefan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie können den Beklagten auch so auffordern, die Kosten zu erstatten. Vielleicht zahlt er ja freiwillig.

Wenn er aber nicht freiwillig zahlt, dann hilft nur der Kostenfestsetzungsbeschluss, denn ohne diesen kann man nicht den Gerichtsvollzieher auffordern, die Kosten auch tatsächlich einzutreiben.

Wie man den Antrag stellt, kann Ihnen sicher der Rechtspfleger am Gericht erklären. das geht aber ziemlich formlos, so sinngemäß "... wird beantragt, die Kosten wie folgt festzusetzen".... und dann eben die Kosten aufzählen.



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"justice"

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