Kostennote Anwalt korrekt?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
m2privat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostennote Anwalt korrekt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Familie A lässt über einen Generalunternehmer B ein schlüsselfertiges Haus bauen. Nach etwa 4 Jahren treten diverse Mängel auf, der Generalunternehmer B selbst reagiert nicht auf eine Mängelanzeige. Familie A konnte nach eigenen Recherchen feststellen, dass Generelunternehmer B die Firma an eine andere Person C verkauft hat.

Familie A sucht einen Anwalt auf und schildert die Situation. Der Anwalt startet sofort mit der Recherche im Internet (Handelsregister) und setzt ein Schreiben an die Person C auf, mit der Aufforderung, die entsprechenden Schäden fristgemäß zu beseitigen. Schreiben kam ungeöffnet zurück, da die im Handelsregister gemeldete Firmenanschrift der Person C nicht mehr existisiert.

Familie A hat nun Bedenken wegen des undurchsichtigen Konstrukt (verschleppte Insolvenz, usw.) auf weiteren Kosten sitzenzubleiben und bittet den Anwalt, die Akte zu schliessen.

Der Anwalt stellt eine Rechnung in Höhe von ca. 1900€ aus, da der Gegenstandswert auf 30T€ geschätzt und mit einem Faktor 1,3 berechnet wurde.

Nun fragt sich Familie A, kann der Anwalt eine so hohe Summe einfordern, obwohl nur ein Gespräch (ca. 2h) und hin und wieder ein Mailverkehr stattgefunden hat und dabei ein Schreiben an die Gegenpartei aufgesetzt wurde?

Vielen Dank im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Vorbehaltlich der richtigen Bestimmung des Gegenstandswertes ist das so (fast) korrekt. Die Schilderung klingt nach einer durchschnittlichen Angelegenheit, so dass der Faktor 1,3 für die VV 2300 korrekt sein dürfte. Allerdings dürfte die Rechnung nach den Angaben inkl. all. "nur" 1.358,86 EUR betragen. Die restlichen ca. 500 EUR erschließen sich mir nicht.

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#2
 Von 
m2privat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ich habe nun noch einmal die Rechnung angeschaut und dabei festgestellt, dass ein Erhöhungsfaktor von 1,5 verwendet wurde und zudem ein weiterer Erhöhungfaktor von 0,3, da es zwei Auftraggeber sind (meine Ehefrau und ich).

Kann ein weiterer Erhöhungsfaktor von 0,3 angewendet werden, weil wir als Ehepaar aufgetreten sind?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ja, der Erhöhungsfaktor 0,3 ist bei mehreren Auftraggebern vorgesehen. Man könnte sich allenfalls um die 1,5-fache Gebühr streiten, aber die 0,2 (in Summe ca. 200 EUR) wird der Kollege im Zweifel begründen können. Die Rechnungssumme müsste demnach 1.872,35 EUR betragen.



-- Editiert am 16.05.2018 11:02

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
m2privat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Recht herzlichen Dank! Dann muss ich leider in den sauren Apfel beissen und die Kosten so akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116463 Beiträge, 39267x hilfreich)


Zitat (von m2privat):
Nun fragt sich Familie A, kann der Anwalt eine so hohe Summe einfordern,

Komische Frage. Das er es kann sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat und man den entsprechenden Beleg in Händen hält.


Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.

Dazu müsste man mal wissen, wie genau die Rechnung aufgeschlüsselt ist, also was geanu an einzelnen Positionen dort steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
m2privat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Position wurde wie folgt angegeben:

Gegenstandswert: 30.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13 , 14 RVG
Nr. 2300 VV RVG 1,8
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 - 2 Auftraggeber -

0x Hilfreiche Antwort

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