Mahnverfahren: Wer trägt RA-Kosten?

20. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Mahnverfahren: Wer trägt RA-Kosten?

Hallo!

Nehmen wir mal folgende Geschichte an:

Die Firma A-GmbH schickt dem Kunden K eine 1. sowie eine 2. Mahnung zu einer Rechnung, die K nachweislich schon vor Erhalt der 1. Mahnung bar bezahlt hat.
Daraufhin ruft K bei der A-GmbH an und schildert den Sachverhalt; die A-GmbH verspricht daraufhin sofortige Nachforschung sowie Bereinigung des Falls.

Dennoch erhält K daraufhin eine 3, 4. und 5. Mahnung -die beiden letzten mit Androhung der gerichtlichen Mahnverfahrens-, und daraufhin den gerichtlichen Mahnbescheid.

Wenn K nun einen Rechtsanwalt mit der weiteren Abwicklung und der Abwendung des Vollstreckungsbescheids (z.B. durch Zusendung der Quittungskopie an das Gericht) beauftragt, muss dann die A-GmbH die Anwaltskosten tragen/ersetzen?

Zusätzliche Fragen dazu:


1. Muss ein nachweis für das Telefongespräch vorhanden sein?


2. Falls die A-GmbH die Kosten nicht tragen muss: Ersetzt die Rechtsschutzversicherung des K diese?



Vielen Dank für Ihre Hilfe!



MfG

JoTrocken

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

k kann einfach widerspruch gegen den mahnbescheid mit dem beigefügten formular einlegen - ein begründung oder eine beleg muss nicht beigefügt werden - das sollte k auch ohne anwalt hinbekommen. ein vollstreckungsbescheid wird dann nicht erlassen.

wenn a daraufhin begründet und ins streitige verfahren geht kann k einen rechtsanwalt beauftragen, den a bezahlen muss so a denn verliert. für den fall, dass k entsprechend versichert ist erstattet die rechtschutzversicherung im falle des unterliegens die anwaltskosten von k und a.

das telefonat wird bei vorliegen einer quittung für die summe letztlich irrelevant sein - gleichwohl kann k darauf hinweisen. was k auf jeden fall belegen sollte ist die zahlung der summe vor erhalt der ersten mahnung.

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