Hallo!
Nehmen wir mal folgende Geschichte an:
Die Firma A-GmbH schickt dem Kunden K eine 1. sowie eine 2. Mahnung zu einer Rechnung, die K nachweislich
schon vor Erhalt der 1. Mahnung bar bezahlt hat.
Daraufhin ruft K bei der A-GmbH an und schildert den Sachverhalt; die A-GmbH verspricht daraufhin sofortige Nachforschung sowie Bereinigung des Falls.
Dennoch erhält K daraufhin eine 3, 4. und 5. Mahnung -die beiden letzten mit Androhung der gerichtlichen Mahnverfahrens-, und daraufhin den gerichtlichen Mahnbescheid.
Wenn K nun einen Rechtsanwalt mit der weiteren Abwicklung und der Abwendung des Vollstreckungsbescheids (z.B. durch Zusendung der Quittungskopie an das Gericht) beauftragt, muss dann die A-GmbH die Anwaltskosten tragen/ersetzen?
Zusätzliche Fragen
dazu:
1. Muss ein nachweis für das Telefongespräch vorhanden sein?
2. Falls die A-GmbH die Kosten nicht
tragen muss: Ersetzt die Rechtsschutzversicherung des K diese?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
JoTrocken