Mandat in Anwaltskanzlei, neuer Anwalt verweigert Mandat

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
schimmelus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mandat in Anwaltskanzlei, neuer Anwalt verweigert Mandat

Ich habe in Kanzlei A um Vertretung gebeten. Dort wurde ein Anwalt zugeiwesen der die Gegenseite anschrieb. Nach Ewigkeiten wurde mir dann mitgeteilt dass der Anwalt ausgeschieden ist. Der neue zugewiesene Anwalt meinte er kann das Mandat nur auf privater Honorarvereinbarung ohne Rechtsschutz weiter führen. Den alten Anwalt kann ich nicht kontaktieren, die Telefonnummer geht wieder zur Kanzlei.

Ich bin der Meinung dass ich einen Vertrag mit der Kanzlei habe und diese dass Mandat weiterführen muss. Mir sind jetzt schon Monate an Zeit verloren gegangen. Rechtslage?


-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2025 14:38

-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2025 14:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8462 Beiträge, 1778x hilfreich)

Zitat (von schimmelus):
Ich bin der Meinung dass ich einen Vertrag mit der Kanzlei habe


Was hat man denn dazu an schriftlichen Unterlagen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
schimmelus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Was hat man denn dazu an schriftlichen Unterlagen?


Mandatsvereinbarung mit der KANZLEI

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127126 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von schimmelus):
Rechtslage?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem aber durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. einfach mal liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von schimmelus):
Mandatsvereinbarung mit der KANZLEI

Nun, wenn man so überzeugt davon ist, dann die Kanzlei gerichtfest auffordern den Vertrag zu erfüllen.

Dummerweise haben solche Mandate in der Regel ja keine Kündigungsfrist, wenn Anwalt und Kanzlei also keine Lust mehr auf den Mandanten haben ist die Sache eigentlich ganz schnell erledigt.
Ich würde mich daher schon mal auf die Suche nach Ersatz machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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