Ein Anwalt hat mich über drei Jahre falsch beraten. Das führte zu einer Klage, die ich natürlich verlor. Ich musste Unsummen an den Kläger zahlen. Ein anderer Anwalt hat mich auf diese falsche Beratung und anwaltliche Vertretung aufmerksam gemacht und mir zur Schadensersatzklage geraten. Diese habe ich eingereicht. Nun behauptet mein Ex-Anwalt, er sei ja nur "beratend" tätig gewesen und nicht dafür verantwortlich, dass ich diesen Prozess (wo er mich auch vertreten hat!) verloren hätte. Was kann ich tun? Reichen Beweise über Korrespondenz, die belegt, dass mein Ex-Anwalt mehr als nur beratend sondern stark intervenierend tätig wurde, aus, um diese Schadensersatzklage zu gewinnen? Oder muss ich eh wieder erleben, dass die Gerichte sowieso auf Seiten der Anwälte stehen?
Mangelhafte Beratung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
...muss ich eh wieder erleben...
wieso eh wieder
...wo er mich auch vertreten hat...
Worin liegt eigentlich dann das Problem und warum hast Du nicht den neuen Anwalt mit der Klageerhebung beauftragt?
Hey,
Anwälte haften für den durch eine fehlerhafte Beratungsleistung kausal entstehenden Schaden. Zu beachten sind a) die Fristen (3 Jahre) und b) die Hypothese, dass ein Schaden aufgrund der rechtlichen Beratung/Vertretung entstanden ist, der bei ordnungsgemäßer, fehlerfreier Leistungserbringung nicht entstanden wäre...
Einzelheiten sind unbedingt von einem versierten RA zu prüfen. Informationen hierzu kann man sich auch bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer holen.
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Ich habe in zweiter Instanz vor dem OLG Hamm gewonnen!!! Der EX-Anwalt ist schadensersatzpflichtig und eine Revision wird nicht zugelassen
Jetzt verstehe ich wirklich rein gar nichts mehr. Welcher Prozess wurde denn nun vor dem OLG Hamm gewonnen? Der in dem du ggf. in der ersten Instanz unterlegen bist und Unsummen an den Kläger zahlen musstest? Oder hast du doch schon gegen den RA, der falsch beraten hat, geklagt und dort gewonnen?
--- editiert vom Admin
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