Meherere Anwaltsrechnungen für nur einen Prozess, rechtens?

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Meherere Anwaltsrechnungen für nur einen Prozess, rechtens?

Hallo zusammen,

Wir haben gerade den Fall, dass wir mehrere Rechnungen seitens des Anwalts erhalten haben nach Prozessende bzw. es war eher eine Verhandlung in der sich beide Parteien geeinigt haben.

1. Rechnung: war für den Beratungsaufwand bis leider letztendlich doch eine Klage der Gegenseite eingereicht wurde, zuvor wurde nur damit gedroht. Die Summe beläuft sich auf 2000 Euro
2. Rechung: war für die Erstellung einer Gegenklage, wozu der Anwalt erstmals riet, allerdings in der Verhandlung davon wieder abriet, kosten auch knapp 2000 Euro. Die Gegenklage wurde nicht eingereicht.
3. Rechnung; für die Vertretung in der Verhandlung mit Einigungsgebühr in Höhe von 2200 Euro.

Ist es rechtens dass für einen Sachverhalt hier drei Rechnungen erstellt werden. Kann man diese Rechnungen irgendwo gegenprüfen lassen? Mir kommt die Endsumme der Rechnungen im Vergleich zu dem Streitwert um den es ging (15.000 Euro) ziemlich hoch vor.

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

grundsätzlich ist es möglich mehrere Rechnungen zu stellen, in Verbundverfahren (z.B. Scheidungsverbund) sogar nicht unüblich.

Ob in Deinem Fall die sachlichen Voraussetzungen vorliegen ist aber anhand der dürftigen Schilderung nicht abschätzbar.

Prüfen: rechnerisch anhand der Gebührenrechner im Netz

Berry

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