Mehrkosten durch Anwaltswechsel?

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.08.2009 11:43:44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Mehrkosten durch Anwaltswechsel?

Hallo,

hier kurz die Situation: Klage w/ Anwaltshaftung abgewiesen (1.Instanz) .. Hatte mich von einer RA vertreten lassen.
Diese 1. Instanz zahlt noch meine RSV, die mich allerdings nun gekündigt hat.

Falls ich mir nun für die Berufung einen neue RA suchen würde, enstünden mir dann mehr Kosten als wenn ich bei der bisherigen bliebe?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort A.


Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
enstünden mir dann mehr Kosten als wenn ich bei der bisherigen bliebe


Prinzipiell nein, da jede neue Instanz auch neu abgerechnet wird.

Es muß natürlich abgewogen werden, wie sinnvoll es ist, wenn sich noch jemand völlig neu einarbeiten muß. Solange du mit deinem RA nicht gröbst unzufrieden bist, wird das wohl eher problematisch sein.
Mal abgesehen von dem Außenbild, erst RA 1 mit RA 2 zu verklagen und dann mitten im Instanzenweg auf RA 3 umzuschwenken. Verklagst du als nächstes dann RA 2 und RA 3?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Mal abgesehen von dem Außenbild


Das ist ja wohl noch das geringste Übel. So gewaltig viel einzuarbeiten dürfte es hier ja auch nicht geben, der Fall erscheint doch eher recht übersichtlich.

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""

1x Hilfreiche Antwort

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