Hallo,
hier kurz die Situation: Klage w/ Anwaltshaftung abgewiesen (1.Instanz) .. Hatte mich von einer RA vertreten lassen.
Diese 1. Instanz zahlt noch meine RSV, die mich allerdings nun gekündigt hat.
Falls ich mir nun für die Berufung einen neue RA suchen würde, enstünden mir dann mehr Kosten als wenn ich bei der bisherigen bliebe?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort A.
Mehrkosten durch Anwaltswechsel?
31. Juli 2009
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Frage vom 31. Juli 2009 | 10:27
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
Mehrkosten durch Anwaltswechsel?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2009 | 13:39
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
enstünden mir dann mehr Kosten als wenn ich bei der bisherigen bliebe
Prinzipiell nein, da jede neue Instanz auch neu abgerechnet wird.
Es muß natürlich abgewogen werden, wie sinnvoll es ist, wenn sich noch jemand völlig neu einarbeiten muß. Solange du mit deinem RA nicht gröbst unzufrieden bist, wird das wohl eher problematisch sein.
Mal abgesehen von dem Außenbild, erst RA 1 mit RA 2 zu verklagen und dann mitten im Instanzenweg auf RA 3 umzuschwenken. Verklagst du als nächstes dann RA 2 und RA 3?
#2
Antwort vom 2. August 2009 | 12:40
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
quote:
Mal abgesehen von dem Außenbild
Das ist ja wohl noch das geringste Übel. So gewaltig viel einzuarbeiten dürfte es hier ja auch nicht geben, der Fall erscheint doch eher recht übersichtlich.
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