Hallo,
wir (4 Personen) haben uns eine Erstberatung bei einem Anwalt bezüglich Mietrecht geholt, zumindest hatten wir das vor. Über die dabei enstehenden Kosten waren wir uns auch im Vorfeld im klaren (ca. 100-150 EUR, laut diesem Anwalt).
Bei diesem Beratungsgespräch hat dieser Anwalt uns dann auch alles mögliche über alle eventuellen Fälle erzählt, um dann immer mit dem Satz zu schließen "Aber das trifft bei Ihnen alles ja nicht zu." Lediglich Antworten oder Erläuterungen zu unseren konkreten Fragen hat er konsequent vermieden, auch nach mehrfacher konkreter Aufforderung.
Am Ende (nach ca. 1/2 Stunde) war es uns dann echt zu blöd, weitere Fragen zu stellen (die wir noch gehabt hätten), da uns ja schon auf die ersten Fragen nur mit Geschichten geantwortet wurde, "die bei uns ja eh nicht zutreffen".
Wir verließen die Kanzlei mit der einzigen Erkenntnis, dass jetzt eine Rechnung für diese "Beratung" folgen wird.
Jetzt meine Frage:
Hat man eigentlich irgendeine Möglichkeit, gegen solch eine Rechnung anzugehen, wenn in der "Beratung" unseren Fragen konsequent ausgewichen wird und man keinerlei Informationen erhält? Wenn ich an meinem Auto die Kupplung wechseln lassen will und dann werden die Bremsen gewechselt, gibts von mir schließlich auch keinen Pfennig (sorry: Cent).
Oder muss man sowas tatsächlich hinnehmen und das ganze mal wieder als Lehrgeld verbuchen?
Miese Erstberatung
Guten Tag,
die Erstberatungsgebühr trägt ihren Namen, weil damit eine Beratung vergütet wird. Der Anwalt, der bei Kaffee & Gebäck ausschließlich über diverse Rechtsfälle der Vergangenheit plaudert - ohne Bezüge zum konkret vorgetragenen Sachverhalt herzustellen - bietet wohl nicht Rechtsberatung sondern Rechtsgeschichte an. Der Mandant kann und darf im Rahmen der Erstberatung erwarten, dass der Anwalt ihm zumindest eine grobe rechtliche Einschätzung zu dem vom Mandanten vorgetragenen Fall mitteilt; eine erste Orientierung gibt. Nimmt der RA keinen Bezug auf die vom Mandanten vorgetragenen Rechtsfragen, dürfte keine Rechtsberatung vorliegen, die man mit einer Erstberatungsgebühr vergüten könnte.
MfG
RA Dirk J. Lamottke
Danke,
diese Einschätzung teile ich auch, aber was heisst das jetzt für mich?
Kann ich der Rechnung widersprechen oder die Rechnung kürzen?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Gruss,
Myol
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Da Sie zu viert waren, würd eich dem Anwalt klar machen, dass Sie es auf einen Prozess ankommen lassen. So jedenfalls sei der Rat Ihres neuen Anwalts, der auch gleich eine Antwort auf die erste Frage wußte.
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