Muss Rechtsschutzversicherung nicht für die kompletten Gerichtskosten aufkommen?

27. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)
Muss Rechtsschutzversicherung nicht für die kompletten Gerichtskosten aufkommen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2006 eine Reise gebucht. Der Anbieter ist kurze Zeit später insolvent gegangen. Habe versucht das Geld einzuklagen, da ich eine Rechtschutzversicherung hatte. Dieses zog sich bis März 2009 hin. Die Klage wurde letztendlich abgewiesen, Geld futsch. DAs war schon sehr ärgerlich. Aber jetzt kommt etwas was mich noch viel mehr ärgert. Nämlich eine Rechnung von der Gerichtskasse in der ich 40,00 Euro Prüfungsgebühr für Auslandszustellung bezahlen soll. Die anderen Kosten von 105,00 (Verfahren im Allgemeinen) wurden bereits von meiner damaligen Rechtschutzversicherung beglichen. Jetzt meine Frage, ich hatte zu dem Zeitpunkt eine Rechtschutversicherung ohne Selbstbeteiligung muss diese denn nicht für die kompletten Gerichtskosten aufkommen?

MfG

Kadia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Das mag schon sein. Aber das ist dem Gericht doch egal, ob das irgendeine Versicherung zahlen muss. Kostenschuldner sind Sie!

Sie müssen sich darum kümmern, dass die Rechnung von Ihrer RSV bezahlt wird. Am besten bezahlen und von der RSV wiederholen...

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#2
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

es geht mir ja eher darum, ob die Rechtschutz überhaupt für die kompletten Kosten aufkommen muss oder ob es da Ausnahmen gibt.. Bisher ist ja nur eine Teilzahlung erfolgt für das Verfahren im Allgemeinen. Aus irgendeinem Grund hat die Rechtschutz eben diese Kosten nicht übernommen... am Montag werd ich wohl eh schlauer sein, weil ich dort anrufen werde. Aber ich dachte, dass sich hier vielleicht jemand mit der Thematik auskennt.

Ehrlich gesagt hab ich nicht besonders große Lust noch mehr Geld zu bezahlen. Aber so ist unser Rechtssystem wohl. Man gerät an einen Betrüger diese lebt jetzt schön in der Schweiz und ich kann dann auch noch schön für die teuren Auslandszustellungskosten aufkommen. Na prima.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ally2018
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Rechtsschutzversicherung kommt natürlich auch für diese Kosten auf. Nur hat sie noch keine Kenntniss von der Rechnung. Wie bereits hier erwähnt sind Sie der Kostenschuldner der Gerichtskasse. Wenn Sie die Rechnung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen, wird diese die Zahlung direkt an die Gerichtskasse leisten (so ist zumindest der übliche Weg).

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