Hallo,
muß man bei dem Formular zur Prozeßkostenhilfe alles zu 100% angeben? Wird das überprüft?
Muss man bei dem Formular zur Prozesskostenhilfe alles zu 100% angeben?
29. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2004 | 12:49
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss man bei dem Formular zur Prozesskostenhilfe alles zu 100% angeben?
#1
Antwort vom 29. März 2004 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Machst Du es nicht, ist es Betrug !
-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 30. März 2004 | 07:44
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 2x hilfreich)
Du hast recht, ich würde mich nur selbst be*******n:)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.929
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten