Hallo,
jemand wird mit seinem Fahrrad von einem Autofahrer übersehen und überfahren.
Der Fahrradfahrer schaltet bzgl. Schmerzensgeld und Schadenersatz sicherheitshalber einen RA ein.
Der ganze Vorgang zieht sich bereits über mehrere Monate, ohne dass die Versicherung des Autofahrers großartig tätig geworden ist. Einzig die Ermittlungsakte der Polizei, aus welcher der Autofahrer als Alleinschuldiger hervorgeht, wurde von dieser angefordert und liegt bei dieser jetzt bereits seit zwei Wochen vor.
Jetzt erhält der Radfahrer eine Rechnung vom RA.
Muss der Radfahrer diese Rechnung alleine in voller Höhe bezahlen oder ist es micht so, dass die Versicherung des Autofahrers diese Rechnung, zumindest teilweise, bezahlen muss oder vielleicht sogar erst einmal die BG, welche sich dann das Geld von der Versicherung wiederholt?
Freue mich auf eure Antworten.
Danke.
Gruß
BIS
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Nach Wegeunfall: wer muss RA-Rechnung zahlen
8. Mai 2011
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Frage vom 8. Mai 2011 | 09:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Wegeunfall: wer muss RA-Rechnung zahlen
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2011 | 13:04
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Muss der Radfahrer diese Rechnung alleine in voller Höhe bezahlen
Er hat den Anwalt ja beauftragt. Ich frage mich allerdings, wieso das Radfahrer das ganze nicht seiner Versicherung übertragen hat, sich mit der Versicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen.
quote:
dass die Versicherung des Autofahrers diese Rechnung, zumindest teilweise, bezahlen muss
Höchstwahrscheinlich, aber Kostenschuldner des Anwalts bleibt nun mal der Auftraggeber. Wenn der Autofahrer nicht versichert ist, kann der Radfahrer ja seinem eigenen Anwalt auch nicht sagen "Pech gehabt, sieh mal zu, wo du jetzt dein Geld her bekommst".
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2011 | 00:17
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Sie sind Kostenschuldner der Rechnung und müssen diese zahlen. Wenn der Unfall für Sie unverschuldet war haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Kfz-Versicherung.
@snoop etc.,
"Ich frage mich allerdings, wieso das Radfahrer das ganze nicht seiner Versicherung übertragen hat, sich mit der Versicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen."
Welche Versicherung sollte das sein?
Wenn der Autofahrer Ansprüche anmeldet ist dies möglich zur Anspruchsabwehr.
Wenn der TE aber wie hier eigene Ansprüche durchsetzen will muss er selbst tätig werden.
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