Neue "Vergütungsvereinbarung" mitten im Verfahren

16. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)
Neue "Vergütungsvereinbarung" mitten im Verfahren

Mir wurde eine Schrottimmobilie angedreht. Vertragsrecht, so musste ich dabei bitter erfahren, deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab. Für die Gerichts- und Anwaltskosten musste ich einen Privatkredit aufnehmen. Anhand des Streitwertes hatte meine Anwältin mir eine Kostennote von knapp €3000 für die erste Instanz gestellt, die ich auch bezahlt habe.

Es gab einen "frühen Gütetermin", bei dem kein Vergleich zustande kam, und vor einem Monat einen Termin zur Beweisaufnahme mit dem entsprechenden Schriftverkehr.

Zusammen mit dem Gerichtsprotokoll vom Termin der Beweisaufnahme erhielt ich heute eine "Vergütungsvereinbarung" meiner Anwältin, in der ich mich verpflichten soll, im Fall, dass in meiner Rechtssache eine weitere Beweisaufnahme stattfindet, ein zusätzliches Honorar in Höhe von €1000 plus MwSt zu zahlen, das auf die gesetzlichen Gebühren nicht anzurechnen sei. Es folgt der ausdrückliche Hinweis darauf, dass ich für dieses zusätzliche Honorar keine Ersatz- oder Erstattungsansprüche gegenüber Dritten (ich nehme an, damit sind meine Gegner gemeint) geltend machen kann.

Für mich ist das viel Geld!

Und geht das dann immer so weiter? Wenn meine Anwätlin findet, sie müsse mehr bekommen, schickt sie mir einfach eine neue Vergütungsvereinbarung und mir bleibt nichts anderes übrig, als mich immer weiter zu verschulden, um ihre neuen Forderungen erfüllen zu können?

Wie soll ich reagieren?

-- Editiert diemut am 16.02.2015 16:26

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Vertragsrecht, so musste ich dabei bitter erfahren, deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab.


Komische RSV. Das ist doch eine der elementaren Säulen, weil aus Verträgen (neben Schadensersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen) die meisten Prozesse resultieren.

quote:
Anhand des Streitwertes hatte meine Anwältin mir eine Kostennote von knapp €3000 für die erste Instanz gestellt


Eine Pauschale? Oder handelte es sich vielleicht um einen Vorschuß? Ansonsten kann man nämlich die exakten Kosten nie vorhersagen (schon alleine weil eine Vergleichsgebühr draufkommen kann oder nicht)...

quote:
Wenn meine Anwätlin findet, sie müsse mehr bekommen, schickt sie mir einfach eine neue Vergütungsvereinbarung und mir bleibt nichts anderes übrig, als mich immer weiter zu verschulden, um ihre neuen Forderungen erfüllen zu können?


Nö, du kannst auch das Mandat kündigen. Nur daß bis dahin angefallene Ansprüche bei einem zweiten Anwalt erneut anfallen werden.

Hast du denn keinen richtigen Mandatsvertrag, in dem alle Kosten (etwa "Entlohnung nach RVG basierend auf Streitwert") zumindest grundsätzlich festgelegt sind?

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#2
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort NinaONina!

Weder meine Anwältin noch ein weiterer mir bekannter Jurist waren überrascht, dass Vertragsrecht im Kleingedruckten der RSV ausgeschlossen wurde, vielmehr scheint das, ebenso wie Familienrecht, üblich zu sein, vermutlich genau weil daraus die meisten Prozesse resultieren. Wie gesagt, meine bittere Erkenntnis: die RSV wissen ganz genau, was sie ausschließen, um möglichst selten in die Pflicht genommen werden zu können.

Nach Mandatserteilung erhielt ich eine Kostenrechnung, von der ich oben tatsächlich nur einen Teil genannt hatte, denn in der Aufregung hatte ich die zweite Seite nicht aufgeschlagen. Insgesamt habe ich knapp € 13.000 bezahlt, von denen knapp €5.300 für Gerichtskosten anfielen, also ca. €7.700 Vergütung für die Anwältin. Ich nehme an, das ist es, was du mit "Mandatsvertrag" meintest, denn es stehen so ziemlich alle die Dinge drin, die du erwähnt hast.

Ich kann es mir nicht leisten, das Mandat zu kündigen und noch einen Anwalt zu vergüten. Heißt das, ich bin meiner Anwältin auf Gnade und Verderb ausgeliefert?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn keine schriftliche Vergütungsvereinbarung erfolgt ist, dann die der Vertrag mit der Rain auf RVG-Basis zustande gekommen. Die Rain hat daher keinen Anspruch auf darüber hinausgehende Vergütung und somit auch keinen Anspruch darauf, dass Sie die nunmehr übersendete Vergütungsvereinbarung übersenden.

Es kann natürlich passieren, dass die Rain das Mandat kündigt, wenn Sie nicht bereit sind, die Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen. Grundsätzlich darf sie das. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit sie evtl. bereits einen Anspruch auf Teilvergütung hat und was sie evtl. zurückzahlen muss. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Rain freiwillig sofort zahlt, und Sie zwangsläufig einen neuen RA brauchen, der auch bezahlt werden will, kann es sein, dass Sie reich tatsächlich in eine missliche Situation schlittern.

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#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
dass Vertragsrecht im Kleingedruckten der RSV ausgeschlossen wurde, vielmehr scheint das, ebenso wie Familienrecht, üblich zu sein


Gut, mein Vertrag ist auch schon über 10 Jahre alt. ;) Ich mußte nur Vertragsstreitigkeiten aus Mietrecht und Verkehrsrecht extra dazubuchen.

"Im Kleingedruckten" kann das auch eine überraschende Klausel sein, weil niemand damit rechnet, daß der überwiegende Anteil der von einer RSV typischerweise abgedeckten Streitfälle irgendwo in §339z der AGB ausgeschlossen wird. Das müßte schon "groß vorne drauf" stehen, damit es wirksam ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)



Danke für die Antwort, Eidechse!

"Es kann natürlich passieren, dass die Rain das Mandat kündigt, wenn Sie nicht bereit sind, die Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen. Grundsätzlich darf sie das."

Bedeutet "grundsätzlich" jederzeit, auch mitten im Verfahren und innerhalb des bezahlten Vertragsverhältnisses?

Dass mich die RAin finanziell ausblutet ist eins, aber sie ist in dem Fall drin, kennt die Zusammenhänge, ist durchaus auch Spezialistin auf dem Gebiet, insofern würde mir natürlich auch ihre Kompetenz schmerzlich fehlen. Es war mir schon bei der höchstmöglichen Ansetzung des Streitwertes klar, dass sie nicht zuletzt ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt, habe ich in diesem Maße dann so akzeptiert. Nur jetzt fange ich an, mich als Melkkuh zu fühlen.

Ironischerweise war einer ihrer Sprüche bezogen auf den Immobilienbetrug, wie ich denn alles, was mir von einem Berater erzählt wird, glauben und ohne nennenswerten Widerspruch bezahlen konnte...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine Kündigung ist nur zur Unzeit unzulässig, also z.B. kurz vor dem Termin.

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