Hallo Forum,
ich war und bin in einer verzwickten Situation, in der ich gerade von Anwälten so ein Verhalten nicht erwarte.
Ich bekam vom Amtsgericht zwei Beratungshilfescheine. Ein Fall hat sich geklärt. Darin wurde ich vom damaligen Anwalt auch mehr oder weniger beraten. Aber wegen dem zweiten Fall hieß es vom Anwalt aus nur, dass wir uns um diesen Fall erst später kümmern sollten. Okay. Dennoch bestand er darauf, den Hilfeschein gleich einzustecken. Dieser Anwalt hat mich in den Monaten der "Zusammenarbeit" in den Wahnsinn getrieben, da ich Anträge selbst stellen und mir von seiner Sekretärin nur Ausreden anhören musste. Deshalb habe ich den Anwalt gewechselt.
Nun würde ich keinen weiteren Beratungshilfeschein mehr für den selben Fall vom Amtsgericht mehr bekommen. Sicherlich hat der Anwalt dennoch mit der Kasse abgerechnet. Soll ich dies irgendwo melden? Es fand immerhin gar keine Beratung statt und ich bräuchte einen neuen Anwalt, der auch einen Beratungshilfeschein von mir haben wollen wird.
Jetzt geht es noch crasser.
Nachdem sich der "erste Fall" geklärt hatte, sollte es um die Kostenerstattung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen, Beschlagnahme, etc. gehen. Da sich der erste Anwalt hierum nicht gekümmert hat und ich die Anträge selbst stellen musste, habe ich den Anwalt gewechselt, für den ich dann auch (also den dritten) Beratungsschein vom Amtsgericht bekam.
Nur dieser Anwalt meldet sich auch seit Wochen nicht. Angeblich ist er Non-Stop in Besprechungen, antwortet auf einfache E-Mails nicht und vor allem frage ich mich, warum er mich nichts unterschreiben lassen hat, was ich - glaube ich - tun muss, wenn er mich vertreten möchte.
Die einzige "Beratung" ging knappe zehn Minuten lang und ich sollte ihm die Unterlagen überreichen.
Die Frist ist auch schon fast abgelaufen. Es ist also eindeutig, dass er mich nur hinhält.
Was kann ich jetzt tun? Der zweite Anwalt hat auch den Beratungsschein eingesteckt und meldet sich nicht mehr. Zudem hatte mich dieser Anwalt gar nicht beraten. Ich hatte diesen auch letztens zu einem Gerichtstermin mitgenommen, weil ich mir des Freispruchs (Beweislage meiner Meinung nach wasserdicht)sicher war. Nur hat mein Anwalt von vorne rein, ohne es mit mir abzusprechen, den "153er" (Einstellung) aufgrund der Gerichtskosten vorgeschlagen, um sich die Sache einfach zu machen. Somit muss ich auch noch die Auslagen bezahlen!
Kann ich das melden? Was sagt das Amtsgericht, wenn ich wieder den Anwalt wechseln muss.
Kann ich generell darauf bestehen, den Beratungshilfeschein nach erfolgter Mandatsvertetung dem Anwalt auszuhändigen?
Vielen Dank.
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Nichttätigkeit nach Erhalt der Beratungsscheine
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hallo,
du musst dir im klaren sein, das du nur Beratungsscheine hattest! Diese decken auch nur eine Erst-Beratung ab, nicht mehr!
Bei Prozessen muss ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt werden.
Dein "Pech" mit deinen Anwälten zeigt mir, das sie gar kein Interesse an dir haben - du bist ein Kostenfaktor der Wirtschaftlich nicht rentabel ist. Gäbe es für die Anwälte "eine Aussicht auf Erfolg" kämen sie auch in die Pötte, denn dann zahlt der Antragsgegner und nicht die "Armenkasse"...
Du kannst dich an die Anwaltskammer wenden, oder auch die Anwälte verklagen, vielleicht hilft es ja...
Aber du erwartest hier Leistungen die gar nicht abgedeckt werden
Angesichts der Vielzahl der "Probleme" des TE, um die sich hier scheinbar alle möglichen Anwälte kümmern sollen, drängt sich etwas der Eindruck auf, dass der TE seine Zeit mal besser in Erwerbstätigkeit investieren sollte als in ständige Rechtsstreitigkeiten.
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