Notar ausgeschieden. Wer ist Ansprechpartner?

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)
Notar ausgeschieden. Wer ist Ansprechpartner?

Guten Tag,

ein Notar schreibt eine Rechnung.
Über die Richtigkeit dieser Rechnung wird ein Gericht entscheiden. Der Termin ist noch unbekannt.
Inzwischen ist der Notar aus der Kanzlei ausgeschieden.

Wer ist jetzt der Ansprechpartner im Verfahren über diese Rechnung?
Der alte Notar oder seine neue Vertretung in der Kanzlei?

Danke im Voraus.

-- Editiert von User am 14. November 2022 11:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Leo):
Der alte Notar oder seine neue Vertretung in der Kanzlei?


Kommt ganz auf das Konstrukt an, wie die Kanzlei aufgebaut war. Ich würde annehmen: Der alte Notar und sein alter Arbeitgeber

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8051 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Leo):
Wer ist jetzt der Ansprechpartner im Verfahren über diese Rechnung?
Der alte Notar oder seine neue Vertretung in der Kanzlei?

Zuständig ist der Notar, der die Akten des ausscheidenden Notars offiziell übernommen hat.

Der "alte" Notar darf nicht mehr tätig werden.

-- Editiert von User am 14. November 2022 12:28

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8051 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kommt ganz auf das Konstrukt an, wie die Kanzlei aufgebaut war.

Nein, darauf kommt es nicht an. Sobald der Notar ausgeschieden ist bzw. das 70. Lebensjahr vollendet hat, darf er nicht mehr als Notar tätig sein. Es wird ein Notariatsverwalter ernannt, der sich um die Abwicklung der laufenden Fälle kümmert. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt - anschließend werden die Urkunden/Akten von einem anderen Notar übernommen (der hierfür bestellt wurde) oder die Akten werden zur Verwahrung an das Landgericht abgegeben.

Ein Notar wird anhand von verschiedenen Auswahlkriterien vom Landgericht ernannt.

Siehe §§ 4 BNotO. ff.

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#4
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Es wird ein Notariatsverwalter ernannt, der sich um die Abwicklung der laufenden Fälle kümmert. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt - anschließend werden die Urkunden/Akten von einem anderen Notar übernommen (der hierfür bestellt wurde) oder die Akten werden zur Verwahrung an das Landgericht abgegeben.

Was passiert dann mit so einer alten Rechnung, die noch nicht bezahlt ist und von dem ausgeschiedenen Notar erstellt worden war?
Wird sie von dem neuen Notar übernommen oder zu Akten gelegt bzw. wann?

Und wenn das Gericht z.B. innerhalb von 3 Jahren immer noch keine Entscheidung triff, muss man dann diese alte Rechnung nicht mehr zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein, darauf kommt es nicht an. Sobald der Notar ausgeschieden ist bzw. das 70. Lebensjahr vollendet hat, darf er nicht mehr als Notar tätig sein. Es wird ein Notariatsverwalter ernannt, der sich um die Abwicklung der laufenden Fälle kümmert.


Danke für die gute Erläuterung

Signatur:

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht ja wohl nicht um die Abwicklung von laufenden Fällen, sondern darum, wer in einem Rechtsstreit Partei ist. Und das sind bei Schadensersatzfällen einmal der Verursacher (alter Notar), aber auch sein Rechtsnachfolger und je nach Konstrukt auch die Kanzlei. Es ist in so Fällen immer sinnvoll, alle möglichen Hafter zu verklagen, um auszuschließen, dass diese Personen als Zeugen auftreten können.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht ja wohl nicht um die Abwicklung von laufenden Fällen, sondern darum, wer in einem Rechtsstreit Partei ist. Und das sind bei Schadensersatzfällen einmal der Verursacher (alter Notar), aber auch sein Rechtsnachfolger und je nach Konstrukt auch die Kanzlei. Es ist in so Fällen immer sinnvoll, alle möglichen Hafter zu verklagen, um auszuschließen, dass diese Personen als Zeugen auftreten können.

Wow!
Vielen Dank!
Dann ist meine Frage wohl vollständig geklärt.

Vielen Dank auch an alle, die in diesem Thema geschrieben haben!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Alle verklagen dürfte zum einen nicht möglich sein, zum anderen aber auch das Prozessrisiko erhöhen und auch die Kosten.
Zielführender dürfte es sein, den anderen den Streit zu erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Volle Zustimmung, auch das ist eine Option. Nur, dadurch hast Du ja die Verkündeten nicht als Zeuge aus dem Verfahren raus gekickt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in so Verfahren eben auch die Taktik sehr wichtig sein kann.

wirdwerden

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