Notar beurkundet rechtlich unzulässigen Beschluss Kosten?

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Notar beurkundet rechtlich unzulässigen Beschluss Kosten?

Wir wollten in einer Unternehmens-Gesellschaft den Geschäftsführer austauschen. Der Notar hat den won uns vorgefassten Beschluss der Abberufung und der Neubestellung begleitet und letztlich dem "neuen Geschäftsführer" dieFrage gestellt, ob er denn nicht vom § 181 BGB befreit sein wolle, da dieser Passuns in unserer Vorlage fehlte (hatten wir nicht bedacht). Da eine Befreiung unbedingt nötig ist, wurde vom Nortar eine von ihm vorgefertigte Fassung des Beschlusses (incl. Befreiung nach §181 BGB ) unterschrieben und vom Notar beim Registergericht eingereicht.
Nun schreibt das Gericht, dass bei einer UG nur der "erste Geschäftsführer" vom 181 befreit werden kann. Entweder der neue GF wird ohne diese Befreiung eingetragen oder die UG muss sich eine Satzung (kostet ein Vermögen) geben oder die Gesellschafter nehmen den Beschluss zurück.
zum letzten wird es nun kommen und die Gesellschafter erstellen einen entsprechenden Beschluss.

Wir sind allerdings nicht bereit, die Kosten (erster Schritt 600 €) für die Aktion zu zahlen. Hat der Notar einen Anspruch für die falsche Beurkundung Honorar zu fordern?

Mauseschnuffel

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