Hallo!
Für eine Erbengemeinschaft hat ein Notar einen Vertragsentwurf erstellt. Die Erbengemeinschaft ist sich über ein paar Punkte noch nicht einig. Der Notar teilt mit, dass er in 4 Wochen in Rente geht und "alle seine offenen Aufträge abrechnet". Laut Notar hat die Erbengemeinschaft nun noch 4 Wochen Zeit den Vertrag beurkunden zu lassen und innerhalb von 6 Wochen beim Nachfolger. Danach wäre der Vertrag hinfällig, müsse bezahlt werden und die Erbengemeinschaft müsse sich ggf. einen neuen Notar suchen und dort einen neuen Vertrag in Auftrag geben.
Ist dies so üblich?
Vielen Dank für die Hilfe
Notar geht in Rente...
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatIst dies so üblich? :
Durchaus, ja.
Auch ohne Rente muss der Notar nicht ewig auf die Vergütung warten.
ZitatIst dies so üblich? :
Nein, das ist durchaus nicht so üblich.
gruß charly
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Nein, das ist durchaus nicht so üblich.
Was findest du denn so unüblich daran?
ZitatWas findest du denn so unüblich daran? :
Die Aussagen, wenn sie denn so getätigt wurden, sind einfach falsch.
Ein Notar kann nicht entscheiden bis wann ein Vertrag beurkundet sein `muss`oder Fristen setzen weil er in Rente geht. Alle Geschäfte gehen auf den Amtsnachfolger über.
Ebenso sinnbefreit ist die Aussage dass der Vertrag hinfällig ist. Das hat der Notar nicht zu entscheiden. Der TE kann mit dem Entwurf, den er natürlich bezahlen muss, genauso gut zu einem anderen Notar gehen und ihn dort beurkunden lassen.
An der 4 und 6 Wochenfrist sieht man ziemlich genau welches Ziel der zukünftige `Rentner`verfolgt.
gruß charly
Üblicherweise wird nach dem Ausscheiden eines Notars für mindestens 6 Montate ein Notariatsverwalter eingesetzt, der dafür sorgt, dass die noch offenen Urkunden abgeschlossen werden. Das geht nicht von heute auf morgen.
Nach der Notariatsverwaltung werden die Originale der Urkunden entweder beim zuständigen Amtsgericht abgegeben oder von einem anderen Notar übernommen.
ZitatÜblicherweise wird nach dem Ausscheiden eines Notars für mindestens 6 Montate ein Notariatsverwalter eingesetzt, :
Falls der Nachfolger nicht schon früher im Amt ist.
ZitatAn der 4 und 6 Wochenfrist sieht man ziemlich genau welches Ziel der zukünftige `Rentner`verfolgt. :
Die Kohle soll auf sein Konto ...
ZitatEin Notar kann nicht entscheiden bis wann ein Vertrag beurkundet sein `muss`oder Fristen setzen weil er in Rente geht. Alle Geschäfte gehen auf den Amtsnachfolger über. :
Nehmen wir an, ein Notar würde eine Frist für die Beurkundung setzen innerhalb derer die Kosten für einen Vertragsentwurf auf die Beurkundungsgebühren in voller Höhe angerechnet werden.
Ist es üblich, dass ein Notar zeitlichen Druck auf die Vertragsparteien ausübt? Oder mit "Rabbatangeboten" Vertragsparteien zur Beurkundung zu drängen?
Vielen Dank
Ob das üblich ist, weiß ich nicht. Hier geschieht das "Druck machen" m.E. aber in eurem Interesse.
Ihr oder einer der Erbengemeinschaft hat bei dem Notar einen Vertrag beuftragt und einen Entwurf erhalten; so wie´s aussieht soll der Vertrag beurkundet werden.
Der Notar hat mit dem Entwurf bereits vergütungspflichtige Tätigkeiten vorgenommen.
Nun scheidet der Notar aus Altersgründen aus. Danach darf er den Vertrag nicht mehr beurkunden; auch dann nicht, wenn er weiter als Rechtsanwalt tätig ist.
Wenn ihr den Vertrag beurkunden wollt, müsstet ihr euch an einen neuen Notar wenden, der wiederum volle Gebühren für seine Tätigkeit erheben dürfte ohne Anrechnung von irgendwas.
Bei "eurem" Notar wird ja anscheinend ein Notariatsverwalter bestellt. Der dürfte dann die Beurkundung vornehmen, ohne dass euch unterm Strich Mehrkosten enstehen. Aber nur drei Monate nach seiner Bestellung, dann darf auch der Verwalter nicht mehr.
Danach müsste zwingend ein neuer Notar beauftragt werden.
M.E. versucht der Notar nur, die Beurkundung innerhalb dieser Frist hinzukriegen. Danach besteht die große Chance, dass ihr den ersten und den neuen Notar bezahlen müsst.
ZitatNehmen wir an, ein Notar würde eine Frist für die Beurkundung setzen innerhalb derer die Kosten für einen Vertragsentwurf auf die Beurkundungsgebühren in voller Höhe angerechnet werden. :
Ist es üblich, dass ein Notar zeitlichen Druck auf die Vertragsparteien ausübt? Oder mit "Rabbatangeboten" Vertragsparteien zur Beurkundung zu drängen?
Das hat doch nichts mit einem "Rabattangebot" zu tun. Der Notar hat einen Entwurf erstellt und diesen darf er berechnen.
Es ist doch ganz einfach: sollte die Beurkundung innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des Notars stattfinden, wird die Entwurfsgebühr angerechnet, ansonsten fällt eben die Gebühr eben nochmal an.
Wenn der Notar den Entwurf gefertigt und an die Beteiligten versandt hat, darf er der Entwurf mit denselben Gebühren abrechnen, wie wenn der Vertrag beurkundet worden wäre. Dann zahlt man doppelt.
-- Editiert von cruncc1 am 13.05.2021 18:36
ZitatIst es üblich, dass ein Notar zeitlichen Druck auf die Vertragsparteien ausübt? :
Ich sage mal so, der Notar hat durchaus ein Interesse daran, das man keine "ewigen Aktenleichen" herumliegen hat.
Und hier ist es natürlich auch so, das er eine persönliche Deadline hat und die Sache vor erreichen derselben zu Abschluss bringen will.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten