Hallo!
Für eine Erbengemeinschaft hat ein Notar einen Vertragsentwurf erstellt. Die Erbengemeinschaft ist sich über ein paar Punkte noch nicht einig. Der Notar teilt mit, dass er in 4 Wochen in Rente geht und "alle seine offenen Aufträge abrechnet". Laut Notar hat die Erbengemeinschaft nun noch 4 Wochen Zeit den Vertrag beurkunden zu lassen und innerhalb von 6 Wochen beim Nachfolger. Danach wäre der Vertrag hinfällig, müsse bezahlt werden und die Erbengemeinschaft müsse sich ggf. einen neuen Notar suchen und dort einen neuen Vertrag in Auftrag geben.
Ist dies so üblich?
Vielen Dank für die Hilfe