Notar soll Kaufvertrag für einen Immobilienverlauf innerhalb der Famile aufsetzen.

7. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)
Notar soll Kaufvertrag für einen Immobilienverlauf innerhalb der Famile aufsetzen.

Ein Notar wurde beauftragt einen Vertrag für einen Immobilienverkauf innerhalb der Familie (Geschwister) aufzusetzen.

Der Notar, oder besser dessen Büro, sendet einen allgemeinen Vertragsentwurf mit vielen Platzhaltern mit der Bitte diese noch näher zu definieren zu. Gerne hätte der Auftraggeber einen persönlichen Termin hierzu um mit dem Notar vereinbart um weiter Fragen und Vertragsinhalte zu besprechen.

Allerdings wird man vom Notarbüro abgewiegelt und man besteht darauf das man die Fragen Rückfragen schriftlich beantworten soll.

Ist dies das normale Vorgehen eines Notarbüros? Darf der Notar darauf bestehen das sämtliche Vorbereitungstätigkeiten ausschließlich über Mail/Brief erfolgen oder muss er seinem Mandanten auch die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches bieten, schließlich werden für die Vertragsvorbereitungen mehrere tausend Euro nach Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ist dies das normale Vorgehen eines Notarbüros?

Durchaus, das "Vorspiel" erfolgt aus Gründen der Effizienz oft schriftlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Der Notar, oder besser dessen Büro, sendet einen allgemeinen Vertragsentwurf mit vielen Platzhaltern mit der Bitte diese noch näher zu definieren zu.

Offensichtlich fehlen die nötigen Angaben.
Zitat:
Ist dies das normale Vorgehen eines Notarbüros?

Ja.

Üblicherweise schickt eine Mitarbeiterin ein "Datenblatt" zum ausfüllen aller relevanten Daten, die benötigt werden, um den Entwurf zu fertigen.
Zitat:
Darf der Notar darauf bestehen das sämtliche Vorbereitungstätigkeiten ausschließlich über Mail/Brief erfolgen oder muss er seinem Mandanten auch die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches bieten, schließlich werden für die Vertragsvorbereitungen mehrere tausend Euro nach Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden.

Das liegt im Ermessen des Notars. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Beratungstermin zur Erstellung eines Kaufvertrags.

Ansonsten bleibt noch, sich einen Notar zu suchen, der eine persönlich Beratung anbietet.

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#3
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Üblicherweise schickt eine Mitarbeiterin ein "Datenblatt" zum ausfüllen aller relevanten Daten, die benötigt werden, um den Entwurf zu fertigen.


Es werden Fragen gestellt deren Relevanz fraglich sind, ebenso tauchen Passagen im Entwurf auf die der Mandant gar nicht haben will (Zahlungskontrolle durch den Notar) und wo der Mandant sich fragt ob diese Passagen für einen Verkauf unter Brüdern obligatorisch oder optional sind.

Wie weit geht denn die Pflicht des Notars zur Beratung in der Sache. Ein Vertrag braucht doch nicht nur Fakten wie den Wert des Hauses, innerhalb der möglichen Vertragsfreiheit benötigt er Mandant doch auch eine Beratung Hinsichtlich möglicher Ausführungsvarianten.

Zitat (von cruncc1):
Ansonsten bleibt noch, sich einen Notar zu suchen, der eine persönlich Beratung anbietet.


Leider nicht mehr, ansonsten müsste man den neuen und den alten Notar bezahlen. Welche Kosten könnte denn ein Notar in Rechnung stellen wenn der Mandant seinen Auftrag nach der Zusendung und Beantwortung des "Datenblattes" zurückzieht weil der Notar keinen (aus Sicht des Mandaten notwendiges) Beratungstermin einräumen will?

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Im schlimmsten Fall die vollen Beurkundungsgebühren.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Es werden Fragen gestellt deren Relevanz fraglich sind, ebenso tauchen Passagen im Entwurf auf die der Mandant gar nicht haben will (Zahlungskontrolle durch den Notar) und wo der Mandant sich fragt ob diese Passagen für einen Verkauf unter Brüdern obligatorisch oder optional sind.


Dann teilt man dem Notar das alles so mit und stellt entsprechende Fragen. Schließlich sind bestimmte Dinge wie z.B. die Zahlungskontrolle durch den Notar auch mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Es ist auch keineswegs so, dass nach dem Ausfüllen der Lücken der Kaufvertrag fertig wäre und nicht mehr geändert werden könnte.

Das Email-Ping Pong geht so lange, bis alle Beteiligten mit dem Inhalt des Kaufvertrages einverstanden sind.

Es st dann auch durchaus denkbar, dass der Notar nach der ersten Runde bei zu vielen Änderungswünschen und Rückfragen doch noch einen Beratungstermin anbietet. Vielleicht möchte er nur verhoindern, dass in einer persönlichen Beratung grundlegende Dinge geklärt werden, die man schon hätte vorbereiten können.

-- Editiert von User am 9. Februar 2023 10:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wie weit geht denn die Pflicht des Notars zur Beratung in der Sache.

Was konkret war denn der Auftrag an den Notar? Umfasste der Auftrag denn ausdrücklich auch eine Beratung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret war denn der Auftrag an den Notar? Umfasste der Auftrag denn ausdrücklich auch eine Beratung?


Nicht ausdrücklich, ausdrücklich wurde aber kein Vertragsentwurf angefragt, es wurde die Abwicklung des Eigentumsübergang und die dafür notwendigen Vorgänge auf den Bruder angefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
ausdrücklich wurde aber kein Vertragsentwurf angefragt,

Der ist üblich, damit die Klienten noch was verbessern / ändern können.
Genau wie ein "Kurzberatung in angemessenem Umfang".



Zitat (von Gerd61):
es wurde die Abwicklung des Eigentumsübergang und die dafür notwendigen Vorgänge auf den Bruder angefragt.

Es gibt also noch gar keinen konkreten Auftrag an den Notar? Nur Anfragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt also noch gar keinen konkreten Auftrag an den Notar? Nur Anfragen?


Nicht ausdrücklich mit den Worten "Ich beauftrage den Nator mit ...", aber mit einen vorausgegangenen Telefonat und einer ersten Runde email-ping-ping (wie @hh es so treffend bezeichnet hat) darf man davon ausgehen das die Beauftragung zumindest konkludent bereits erfolgt ist.

Allerdings hat man es mit es mit dem Vertrag auch nicht besonders eilig und wenn jetzt die nächste Runde Ping-Pong vom Notarbüro eingeläutet wird dann wird halt geantwortet und die verbleibende Fragen und Unklarheiten erneut gestellt.

Das kann man natürlich so machen, kostet aber auch Zeit vorbei ein konstruktives Gespräch die Situation sicherlich in weniger als einer Stunde abschließend geklärt hätte, soviel zu Effizienz.

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