Notarkosten Eidesstattliche Versicherung?!

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)
Notarkosten Eidesstattliche Versicherung?!

Hallo,

kann mir jemand erzählen, mit welchen Kosten ich rechnen muss, wenn ich eine Erklärung (Eidesstattliche Versicherung?!) bei einem Notar aufnehmen lassen möchte?

Gruß

Julia Yael




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 218x hilfreich)

Hi,

Notargebühren sind Wertabhängig.

MAn müsste also schon ein paar mehr Dertails kennen.
Warum und Worüber soll die EV abgegeben werden?

Wenn es um einen Geldbetrag geht, wie hoch ist dieser?

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Rechtspfleger (tatsächlich?),

es stehen für mich zwei Dinge zur Debatte:

Zunächst möchte ich gerne eine Erklärung darüber hinterlegen, wer im Falle meines Todes das Sorgerecht und/oder die Pflegschaft für meinen Sohn erhalten soll.

Das Weitere betrifft eventuelle zukünftige Unterhaltsansprüche meiner Eltern (schon immer Sozialhilfeempfängerin) meinen Geschwistern und mir gegenüber. Meine Großmutter möchte - solange sie dazu noch in der Lage ist - die tatsächlichen Verhältnisse schildern, in denen meine Geschwister und ich aufwachsen mussten.

Danke für Deine Mühe,

Julia Yael

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 218x hilfreich)

Zu Ihrer 1. Frage

Die Bennenung eines Vormundes erfolgt durch Testament (§ 1777 III BGB ).
Das können Sie notariell oder auch, mit gleicher Wirkung, privatschriftlich machen.

Im übrigen andelt es sich sowohl bei der Erklärung Ihrer Großmutter, als auch bei der Bestimmung des Vormundes um "nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten" so dass der Notar den Wert, nach dem die Gebühr berechnet wert nach freuime Ermessen bestimmt.
Hierbei beträgt der Regelwert 2500 € (Gebühr dann 26 €), hiervon kann der Notar aber abweichen (nach obern bis 500.000 €) eine genaue Einschätzung ist daher nicht möglich.

Fragen Sie den Notar.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielen Dank und einen schönen Gruß dem Rechtspfleger.

Gruß
Julia Yael

2x Hilfreiche Antwort

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