Notarkosten? Geschäftswert ist 2000€ höher angeben

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Notarkosten? Geschäftswert ist 2000€ höher angeben

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, da ich beim Notar keine verständliche Erklärung bekommen habe.

Wir haben ein Grundstück gekauft.
Der Wert des Grundstücks ist XXXXXXXX€
Soweit kein Problem für mich.
Nun habe ich die Rechnung vom Notar bekommen und dort übersteigt sich der Geschäftswert in der Rechnung um genau 2000€ des tatsächlichen Geschäftswertes.
Was ja heißt, dass die Notarkosten höher, als wenn man vom tatsächlichen Geschäftswert ausgeht.
Die Dame am Telefon sagte etwas von einer Satzung und daher ist der in der Rechnung verwendete Geschäftswert um 2000€ höher.
Verstehe ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, dass die Notarkosten anhand der tatsächlichen Kosten errechnet werden. Sie konnte mir das irgendwie nicht erklären warum 2000€... Nur da gibt es so eine Satzung. !?!
Ich hoffe mir kann das jemand erklären woher der Wert kommt.
Vielen Dank schon mal

-----------------
""

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Was war denn die Begründung des Notars?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Kosten des Notars richten sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkosten Gesetz). Die Kosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages richten sich nach dem Geschäftswert und dies ist gem. § 97 Abs. 1 GNotKG der Wert des Rechtsverhältnisses, also der Kaufpreis. Allerdings fällt kein bestimmter Prozentsatz vom Geschäftswert an, sondern es handelt sich um Wertgebühren und gibt eine sog. Gebührentabelle (§ 34 GNotKG ). Danach wird für eine bestimmte Bandbreite von Geschäftswerten eine gleich hohe Gebühr gefordert.

Je nachdem wie hoch der Kaufpreis war, kann es sein, dass die 2.000,00 € mehr Angabe beim Geschäftswert, tatsächlich gar keine Gebührenerhöhrung ausmachen. Dazu müsste man aber konkret wissen, wie hoch der Kaufpreis war.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es scheint sich hier ja um noch was zusätzlich zu handeln (Satzung). Daraus könnte sich natürlich der erhöhte Geschäftswert ergeben.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Interessanten Antworten!
Leider verstehe ich die verlinkte Tabelle nicht :(
Der KP lag bei 45000€
Vom Notar habe ich selbst keine Begründung bekommen. Die Dame am Telefon war (so hat es den Eindruck auf mich gemacht) unsicher beim Antworten und konnte mir das nicht einfach erklären daher bat ich sie mir diese Erläuterung warum der GW 2000€ höher ist und woher gerade diese Erhöhung kommt, schriftlich zukommen zu lassen.
Darauf warte ich nun noch...
Vielleicht kann mir jemand diese Gebührenrechnung erklären (falls es überhaupt stimmt) Das Telefonat hat mich etwas stutzig gemacht...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Leider verstehe ich die verlinkte Tabelle nicht


Die Verlinkung erfolgt automatisch, wenn man Paragraphen nennt. Die Anlage 2 zum GNotKG ist verständlicher.

Wenn der Kaufpreis bei 45.000,00 € lag, dann war also der Geschäftswert mit 47.000,00 € angegeben. In diesem Fall macht es tatsächlich nichts aus, wenn der Geschäftswert tatsächlich falsch wäre. Der nächste Gebührensprung setzt erst bei 50.000,00 € ein. Sprich egal ob der Geschäftswert 45.000,00 € oder 49.999,99 € ist, es kostet alles das gleiche.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.568 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen