Notarkosten Umschreibung

30. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
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Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Notarkosten Umschreibung

Hallo Zusammen,

weiß jemand, ob die Kosten des Notariats angemessen sind.

Habe Fondsanteile eines geschlossenen Fonds übertragen bekommen und die notariell beglaubigte Vollmacht zur Handelsregistereintragung der Fondsgesellschaft eingereicht (diese Kosten also schon selbst getragen).

Da es ein Fonds mit 4 Untergesellschaften (GmbH & Co.KGs) ist, wurde mir vom Notariat der Fondsgesellschaft nun für die EIntragung des Gesellschafterwechsels über je EUR 1.500 Anteil, jeweils EUR 205,00 in Rechnung gestellt - insgesamt also EUR 820,00.

Finde ich ehrlich gesagt schon ein bissle viel - weiß jemand, ob das immer so und in Ordnung ist ?

vielen Dank




8 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Übertragung von Fondsanteilen muss beim Handelsregister nicht gemeldet werden.Für was genau wurden die Gebühren berechnet?

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#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Salkavalka.

Ich glaub schon, dass die Haftsumme des Kommandites eingetragen werden muss ? also wenn der Vorbesitzer eingetragen war, muss Sonderrechtsnachfolge wohl schon eingetragen werden.

berechnet wurden jeweils (netto):

Entwurfsgebühren EUR 62,50
el.Registervollzug / XML EUR 37,50
Bescheinigung HR-Vollmacht EUR 45,00
el. Beglaubigung EUR 10,00
Dateienpauschale EUR 7,50
Auslagen EUR 9,00

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Mir fehlt noch immer die Verbindung zwischen Übertragung von Fondsanteilen und Auswirkungen auf die Ursprungs- und die Untergesellschaften. Ein Fond an sich kann nicht im Handelsregister eingetragen werden, ebenso wirkt sich eine Veränderung im Gesellschafterbestand der Urprungsgesellschaft nicht zwingend auf die Untergesellschaften aus (z.B. Neuerwerb an einer GmbH, die Komplemtentärin an KGs ist- wirkt sich auf KGs nicht aus.)
Wenn letzten Endes aber Kommanditanteile an 4 KGs in Höhe von 1.500 € übertragen worden sind, sind die Entwurfsgebühren für die Handelsregistereintragung und die Gebühren für den XML-Registervollzug in Ordnung.
Die Änderung im Gesellschafterbestand der KGs ist von allen Gesellschaftern der KGs zu unterschreiben. Haben diese einer dritten Person Vollmacht dazu erteilt, muss diese Vollmacht der Anmeldung in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Das kostet in der regel 10 € pro Vollmacht. Wahlweise kann der Notar auch eine Bescheinigung erstellen, dass ihm die Vollmacht vorgelegen hat. Diese Bescheinigung kostet 15 € pro Vollmacht.Wenn also außer Dir noch zwei Gesellschafter Vollmachten erteilt haben, die genutzt worden sind, sind diese Gebühren erstmal in Ordnung.
Die Gebühr für die elektronische Beglaubigung kann in Ordnung sein, muss aber nicht.Wurde sie für die elektronische Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung genommen, ist sie falsch (Nr. 25102 KV GNotKG).
Die Dateienpauschale entsteht für die elektronische Übersendung von Dokumenten in Höhe von 1,50 € pro Übersendung (z.B. als E-Mailanhang). Mindestens eine ist für den Verkehr mit dem Handelsregister entstanden, kann man sich erläutern lassen, bringt aber vermutlich nichts.
Wenn die Auslagen für Post- und Telefonkosten genommen worden ist (Nr. 32004 oder 32005 KV GnotKG) hätte der Notar auch 20 € nehmen können.
Fazit: Wenn die Anmeldung erforderlich war, sind die Gebühren im Großen und Ganzen berechtigt. Man kann nochmal nachhaken, welche Vollmachten es gab und warum statt einer beglaubigten Abschrift eine Bestätigung erteilt worden ist, ebenso nachfragen was elektronisch beglaubigt worden ist, aber das war´s.
Notare sind verpflichtet, ihre gesetzlichen Gebühren zu nehmen. Ob das dann wirtschaftlich zum Vorgang passt, darauf kommt es leider nicht an.

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#4
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

vielen Dank für die umfassende Antwort - auch wenn die mich nicht glücklich macht. Die Rechnung scheint aber dann wohl tatsächlich angemessen zu sein.

Hatte mich eben z.B. gefragt, wozu jeweils ein Entwurf erstellt wird, wenn 4 mal das Selbe eingetragen wird und dass die elektronische Abwicklung sooo teuer ist und Unterschriftsbeglaubigungen (die Beglaubigung meiner Unterschrift beim Notar für die Handelsregistervollmacht war deutlich billiger).

Der Vorbesitzer des Fonds war mit seinem Haftkapital im Handelsregister eingetragen, deshalb muss ich im Wege der Sonderrechtsnachfolge auch eingetragen werden.

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#5
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

gem. Auszug wird eingetragen:

"Eingetragen als Kommanditisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach XXX Kommanditist:

ICH, Einlage: 1.500,00 EUR"

Mich würde noch interessieren, ob die Eintragung von dem "Hausnotar" der Fondsgesellschaft gemacht werden muss oder ob das auch ein anderer Notar eintragen kann ?

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Das kann jeder Notar machen. Bringt aber nichts, weil es überall dasselbe kostet.
Auch wenn im Prinzip 4x das gleiche beantragt worden ist, sind das kostenrechtlich 4 unterschiedliche Angelegenheiten, weil es um 4 verschiedene KGs geht.
Das einzige, was man noch versuchen kann, ist folgendes:
Der Notar hat sich 45 € für die Bescheinigung der HR-Vollmacht berechnet. Da die Bescheinigung 15 € pro Vollmacht kostet, müsste er demnach 3 (Handelsregister)Vollmachten bescheinigt haben. Ich hatte schon geschrieben, dass er stattdessen die Vollmachten auch hätte beglaubigen und dem Umschreibungsantrag beifügen können . Das hätte 10 € pro Vollmacht gekostet. er hätte aber auch alle drei Vollmachten kopieren, verbinden und mit einem einzigen Beglaubigungsvermerk versehen können. Jede beglaubigte Seite kostet 1€ , mindestens aber 10 €. Handelsregistervollmachten sind kurz, normalerweise 1-2 Seiten.
Voraussichtlich hätte also die Beglaubigung aller drei Vollmachten zusammen auch nur 10 € (statt der jetzt berechneten 45 €) gekostet. Bei 4 KGs bringt das dann 150 € plus MwSt.
Der Notar ist verpflichtet, bei mehreren gleich guten Wegen, den günstigsten zu wählen.
Aber diese Diskussion ist für einen Laien m.E. nicht durchhaltbar. Man kann auf die enormen Kosten hinweisen und fragen, warum die Vollmachten nicht "in einem Stück" beglaubigt worden sind, lässt sich der Notar aber nicht darauf ein, kann man nur noch Kostenbeschwerde beim Landgericht (des Notars) einlegen.

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#7
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

nochmal vielen Dank - bin mir aber nicht sicher, dass es überall das Selbe kostet und hab einfach etwas mehr Vertrauen zu meinem Notar als dem mit der Fondsgesellschaft befreundeten Notar.

Hab jetzt nämlich auch eine Rechnung von einem anderen Fonds gefunden, da hat die Übernahme (inkl. Gebühren für das Handelsregister) nur EUR 82,50 (62,50 + 20,00) zzgl. USt. gekostet (war aber schon 2010)

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#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Bis zum 1.8.2013 galt noch die KostO, da war das Ganze deutlich billiger. Von daher kann man diese beiden Rechnungen nicht vergleichen.

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