Sachstand:
meine Frau hat eine Schenkung von Eltern bekommen in Höhe von 50t€, um mir den Ausgleichsbetrag zu bezahlen. Weiterhin haben wir eine Immobilie in Wert von 330.000 EUR, welche gemäß Trennungsvereinbarung meine Frau übernommen hat.
Nun wurde die Geschäftwertberechnung von Notar festegelgt:
101.000,00 € (evevertragliche Vereinbarungen 330.000 € Immobilie + 50.000 Bankguthaben abzüglich Verbindlichkeiten 279.000 €)
+ 380.000 € (Auseinandersetzung: 330.000 Immobilie + 50.000 € Bankguthaben)
Ist es richtig die Immobilie doppelt zu rechnen und vor allem das Bankguthaben?
somit ergibt sich wesentlich mehr zu bezahlen an Notar.
Notarkosten der ehevertraglichen Vereinbarung
4. September 2024
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Frage vom 4. September 2024 | 09:10
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten der ehevertraglichen Vereinbarung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 4. September 2024 | 11:12
Von
Status: Lehrling (1624 Beiträge, 984x hilfreich)
Hier kommt es u.a. auf den genauen Text der Scheidungsvereinbarung an.
Wurde z.B. der Güterstand von Zugewinn auf Gütertrennung geändert? Haben die 50.000 € Bankguthaben was mit der Schenkung der Eltern zu tun oder ist das nur zufällig der gleiche Betrag?
Wurden Regelungen über den Zugewinnausgleich getroffen oder der Zugewinnausgleich ausgeschlossen usw.
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