Notarkosten der ehevertraglichen Vereinbarung

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
adamos6444
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten der ehevertraglichen Vereinbarung

Sachstand:
meine Frau hat eine Schenkung von Eltern bekommen in Höhe von 50t€, um mir den Ausgleichsbetrag zu bezahlen. Weiterhin haben wir eine Immobilie in Wert von 330.000 EUR, welche gemäß Trennungsvereinbarung meine Frau übernommen hat.
Nun wurde die Geschäftwertberechnung von Notar festegelgt:
101.000,00 € (evevertragliche Vereinbarungen 330.000 € Immobilie + 50.000 Bankguthaben abzüglich Verbindlichkeiten 279.000 €)
+ 380.000 € (Auseinandersetzung: 330.000 Immobilie + 50.000 € Bankguthaben)

Ist es richtig die Immobilie doppelt zu rechnen und vor allem das Bankguthaben?
somit ergibt sich wesentlich mehr zu bezahlen an Notar.

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1624 Beiträge, 984x hilfreich)

Hier kommt es u.a. auf den genauen Text der Scheidungsvereinbarung an.
Wurde z.B. der Güterstand von Zugewinn auf Gütertrennung geändert? Haben die 50.000 € Bankguthaben was mit der Schenkung der Eltern zu tun oder ist das nur zufällig der gleiche Betrag?
Wurden Regelungen über den Zugewinnausgleich getroffen oder der Zugewinnausgleich ausgeschlossen usw.

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