Notarkosten für Grundstückskaufvertrag mit Auflassung

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
KlimaMD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten für Grundstückskaufvertrag mit Auflassung

Ich habe in diesem Jahr im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine EFH erstanden, das auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichtet wurde. Die Eintragungen in die betreffenden Grundbücher wurde bereits vorgenommen.

Eine Klausel im Erbbaurechtsvertrag gab mir die Möglichkeit, dass Grundstück käuflich zu erwerben. Diese Möglichkeit nahm ich wahr und hatte letzte Woche den Notartermin, indem der o.g. Vertrag unterzeichnet wurde. Die Rechnung des Notars liegt bereits vor. Etwas überrascht hat mich der dort zugrunde gelegte Geschäftswert. Neben dem Kaufpreis (§47 GNotKG ) in Höhe von ca. 60 T€, der im Vertrag ausgewiesen ist, wurden auch der GW Erbbaurecht (§49 (2)) mit ca. 130 T€ bewertet, sodass sich der zugrunde gelegte Geschäftwert für das Beurkundungsverfahren (Nr. 21100, Anlage 1, GNotKG) auf ca. 190 T€ beläuft. Dazu wurde nach § 51 (1) 2 der GW Vorkaufsrecht in Ansatz gebracht. Ich bin mir nicht sicher, ob der ausgewiesene Geschäftswert so richtig ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Kann man ohne Kenntnis der Urkunde nicht sagen. Vielleicht wurde ja auch noch was anderes mitgeregelt, was einem gar nicht so bewusst ist (z.B. Vereinigung von Grundstück und Erbbaurecht), irgendwo muss ja auch ein Vorkaufsrechts eine Rolle gespielt haben und sei es nur in der Weise, dass ein Vorkaufsrecht z.B. des Erbbauberechtigten am Grundstück gelöscht worden ist. Wenn das so war, heißt das nicht, das die Rechnung richtig ist, aber ohne Urkunde ist das Spekulation.
Auf jeden Fall die Rechnung nochmal vom Notariat erläutern lassen. Überzeugt das nicht, kann man die Rechnung auch vom Landgericht überprüfen lassen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

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