Notarkosten für Schenkung eines Teils einer Immobilie

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mauerblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten für Schenkung eines Teils einer Immobilie

Hallo zusammen,

ein paar hoffentlich einfache Fragen.

Situation: Ich möchte einen Teil meiner Immobilie an meine Mutter verschenken. Den Wert des Hauses kenne ich leider nicht (schätzungsweise 350.000€ => von mir geschätzt, hat also keine Bedeutung : ) ). Alle 10 Jahre kann ich ihr laut Gesetz 20.000€ schenken.

Meine Fragen:

1) Ich möchte die Schenkungssteuer vermeiden. Kann ich einen Schenkungsvertrag beim Notar erstellen lassen, wo drin steht, dass ich ihr einen Anteil von 20.000€ verschenke, auch wenn der Gesamtwert der Immobilie nicht bekannt ist? Also es geht mir darum, dass da dann keine Bruchanteile im Vertrage erwähnt werden, sondern klar 20.000€ drin steht, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Oder rechnet der Notar hier selbst den Immobilenwert aus? Was wäre, wenn das Finanzamt aber einen anderen Wert ermitteln würde? Kann das passieren?

2) Wie hoch wären die Notarkosten. Ich habe gelesen, dass er 1 bis 2% vom Wert des Hauses berechnet. Wird er das auch berechnen, wenn ich nur einen Anteil im Wert von 20.000€ verschenke oder nimmt er dann die 1-2% von 20000€?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

-- Editiert von Moderator topic am 29. Januar 2023 15:22

-- Thema wurde verschoben am 29. Januar 2023 15:22

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

1) Nein, einen Anteil von 20.000 € kann man nicht verschenken. Das muss dann schon ein Bruchteil sein.
Der Notar kann den Immobilienwert nicht ermitteln, er wird dich fragen. Steuerlich bin ich nicht fit. Ggf. einen Steuerberater einschalten.
2. Die Notarkosten berechnen sich nach dem Wert des verschenkten Anteils.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Ich möchte einen Teil meiner Immobilie an meine Mutter verschenken

Weshalb?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Alle 10 Jahre kann ich ihr laut Gesetz 20.000€ schenken.


Wie kommst du auf diese Summe?

Der Schenkungsfreibetrag von Eltern an Kinder beträgt m.W. nicht 20.000, sondern 400.000 Euro. Das dürfte für eine Schenkung des Kindes an einen Elternteil genauso gelten...

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 18:44

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Mauerblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Siehe unten : )

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 20:02

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#5
 Von 
Mauerblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@salkavalka: Danke für die Antwort : )

@cruncc1: Sie hat mir etwas Gutes getan und ich möchte mich bedanken. Grund sollte aber keine Rolle spielen : )

@Nana71: Kaum zu glauben, aber wahr. Wir sind im Land der vielen (teilweise sinnlosen) Gesetze. Aber Kinder an Eltern sind nur 20000 Freibetrag ; ). Siehe z.B. hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-freigrenze-gilt-bei-schenkung-an-eltern_103564.html

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 20:01

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 20:03

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der Schenkungsfreibetrag von Eltern an Kinder beträgt m.W. nicht 20.000, sondern 400.000 Euro.

Richtig.



Zitat (von Nana71):
Das dürfte für eine Schenkung des Kindes an einen Elternteil genauso gelten...

Nö.



Zitat (von Mauerblume123):
Grund sollte aber keine Rolle spielen : )

Der kann durchaus eine Rolle spielen ...



Ich rate dazu, einem Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht diese Frage zu stellen. Falls man dem den Grund auch nicht verraten will, kann man sich das allerdings sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Sie hat mir etwas Gutes getan und ich möchte mich bedanken.

Sich zu bedanken, indem man einen Bruchteil einer Immobilie verschenkt ist einfaltslos und steuerlich nicht sinnvoll.

Da fallen mir 1000 andere sinnvollere Ideen ein, sich zu bedanken. :wink:

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#8
 Von 
Mauerblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der kann durchaus eine Rolle spielen ...


Oh das war mir vorher nicht bekannt. Welche Rolle kann der Grund spielen?

Ich habe kein Problem den Grund zu nennen. Mein Vater ist vor einiger Zeit verstorben und es gibt nur noch mich und meine Mutter. Da ich beruflich sehr viel unterwegs bin und gezwungen bin viel zu Reisen, will ich, da sie ansonsten kein Vermögen hat, ihr zumindest Anteile an meiner Immobilie geben. Man weiß ja nie was einem passieren kann. Da sie auch nicht die finanziellen Mittel besitzt, die evtl. anfallende Erbschaftssteuer zu zahlen, will ich ihr Anteile übergeben. Durch den 400.000€ Freibetrag würde ich die Anteile ja auch wieder zurück bekommen können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Man weiß ja nie was einem passieren kann.

Dafür gibt es Testamente.



Zitat (von Mauerblume123):
da sie ansonsten kein Vermögen hat, ihr zumindest Anteile an meiner Immobilie geben.

Wenn sie gepfändet wird oder Sozialhilfe benötigt, landet die Immobilie mitunter recht schnell in der Zwangsversteigerung.
Der Wert einer solchen Immobilie sinkt mit der Schenkung erheblich.
Beleihen und Verkauf wird extrem erschwert.

Insofern könnte der Plan auch recht nachteilig nach hinten losgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Alle 10 Jahre kann ich ihr laut Gesetz 20.000€ schenken.

Nein. Sie können ihr auch jeden Tag eine Million Euro schenken. Sogar eine Milliarde.
Es wird dann aber Schenkungssteuer fällig...

Zitat:
1) Ich möchte die Schenkungssteuer vermeiden. Kann ich einen Schenkungsvertrag beim Notar erstellen lassen, wo drin steht, dass ich ihr einen Anteil von 20.000€ verschenke, auch wenn der Gesamtwert der Immobilie nicht bekannt ist?

Damit die Beschenkte im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen werden kann, muss aber der Wert des Hauses ermittelt werden (Wertgutachten üblicherweise). Denn im Grundbuch werden Anteile eingetragen, keine Summen.

Zitat:
Also es geht mir darum, dass da dann keine Bruchanteile im Vertrage erwähnt werden, sondern klar 20.000€ drin steht, um Schenkungssteuer zu vermeiden.

Dann wäre eine Schenkung nicht möglich, weil die ja erst mit dem Grundbucheintrag zur Eigentumsübertragung des Anteils wird.
Zitat:
Oder rechnet der Notar hier selbst den Immobilenwert aus?

Ich vermute, er wird darüber informieren, daß das so nicht funktioniert.
Zitat:
Was wäre, wenn das Finanzamt aber einen anderen Wert ermitteln würde?

Der Wert von 20.000 Euro sind immer 20.000 Euro. Insofern macht das überhaupt keinen Sinn.
Das Finanzamt will aber auch wissen, welcher Anteil an der Immobilie verschenkt wurde, um danach die Schenkungssteuer zu berechnen. Auch an der Stelle wird das m.A.n nicht funktionieren.

Zitat:
2) Wie hoch wären die Notarkosten.

Die richten sich nach dem Wert der Immobilie. Bzw. nach dem Wert des Anteils an der Immobilie.
In dem Fall also nach den 20.000 Euro. Nur: damit das ganze überhaupt funktionieren kann, braucht es bei einer Immobilie immer einen Wert der ganzen Immobilie, damit ausgerechnet werden kann, welcher Anteil den übertragen wird. (Verschenkt, verkauft...)

An Immobilien kann man nur Anteile verkaufen, verschenken, vererben. Keine konkreten Geld-Summen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der Schenkungsfreibetrag von Eltern an Kinder beträgt m.W. nicht 20.000, sondern 400.000 Euro. Das dürfte für eine Schenkung des Kindes an einen Elternteil genauso gelten...

Nein, tut es nicht. Der Schenkungssteuerfreibetrag bei einer Schenkung von Kindern an die Eltern beträgt in der Tat 20.000 Euro.

In der umgekehrten Richtung, Eltern an Kinder, sind es 400.000 Euro.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Damit die Beschenkte im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen werden kann, muss aber der Wert des Hauses ermittelt werden (Wertgutachten üblicherweise).

Ein Wertgutachten ist zur Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich.

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