Ein unverheiratetes Pärchen will sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Beide sind selbstständig (einer freiberuflich, der andere mit gewerblicher Personengesellschaft) und sie besitzen zusammen zur Zeit zwei Immoblilien. Eine ist momentan selbst genutzt, die andere wird gerade renoviert und soll demnächst selbst genutzt werden. Dann soll die erste verkauft werden.
Da Immobilien betroffen sind, ist ein Notar unumgänglich.
Wie berechnet sich das Honorar des Notars?
Berechnet sich das auch nach "Streitwert", sprich Wert der Häuser, "Firmen" und Höhe des Bankkontos? Oder gibt es dafür einen Festpreis nach dem Motto "einmal Vorsorgevollmacht kostet xx Euro"?
Gruß
Shihaya
Notarkosten für Vorsorgevollmacht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Eine "vollständige" Vorsorgevollmacht umfasst eine Vollmacht für den Vermögensbereich, für den persönlichen Bereich (z.B. Bestimmung des Wohnortes), eine Patientenverfügung (Anweisung an den Arzt über gewünschte Versorgung für den Vorsorgefall) und eine Betreuungsverfügung (Bestimmung, wer Betreuer werden soll, falls die Vorsorgevollmacht nicht reicht).
Eine fixe Gebühr gibt es nicht. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Nach § 98 Abs. 3 GNotKG
ist der
Geschäftswert bei der Beurkundung einer allgemeinen Vollmacht (= Vollmacht über den Vermögensbereich) nach billigem Ermessen zu bestimmen; dabei sind der Umfang der erteilten Vollmacht und das Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen. Der zu bestimmende Geschäftswert darf die Hälfte des Vermögens des Auftraggebers nicht übersteigen.
In meiner Gegend läuft das darauf hinaus, dass als Geschäftswert grundsätzlich die Hälfte des Vermögens genommen wird. Schulden werden vom Vermögen nicht abgezogen.
Wird die persönliche Vollmacht in der gleichen Urkunde beurkundet, kostet das nichts extra.
Betreuungs- und Patientenverfügung in gleicher Urkunde erhöhen den Geschäftswert. Normalerweise um (einmalig) 5.000 €. Bei hohen Vermögen auch höher. Als hohes Vermögen wird in meiner Gegend zur Zeit Vermögen über 300.000 € angesehen. Einige Notare rechnen den Geschäftswert der Verfügungen aber auch nach einem Prozentsatz des Vermögens. Das sollte man vorher erfragen. Berechnet wird eine volle (1,0) Gebühr (Anlage 2 zum GNotKG, Tabelle B).
Häufig werden Vollmacht für den Vermögensbereich und den persönlichen Bereich (mit Patienten- und Betreuungsverfügung) getrennt beurkundet.
Dann ändert sich beim Geschäftswert für die Vollmacht für den Vermögensbereich nichts. Die abgetrennte Vollmacht für den persönlichen Bereich bekommt dann aber einen "eigenen" Geschäftswert von im Regelfall 5.000 €, plus die 5.000 € für die Patienten und Betreuungsverfügung.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Noch eine Nachfrage: Da ja nur für den Immobilienbereich ein Notar vorgeschrieben ist, könnte man für diesen eine gesonderte Vorsorgevollmacht erstellen und den Rest ohne Notar erledigen?
Gruß
Shihaya
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Ja, das geht. Sollte aber mit dem Notar besprochen werden, damit die Vollmacht den Vorsorgefall (Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers) dann auch abdeckt.
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