Notarkosten ohne Vertragsunterschrift möglich?
Folgendes fiktives(!) Szenario:
Ich habe vor ein Haus zu kaufen und die Sache gelangt dann soweit, dass ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird und noch 2-3 Mal auf Notar-Seite partiell korrigiert werden muss.
Im Endeffekt kommt es aber doch nicht zum Kauf des Hauses und folglich zu keiner Vertragsunterschrift.
Hat der Notar dennoch Anspruch darauf Kosten für die vorab erstellten Vertragsversionen (und die entsprechende E-Mail- bzw. Telefon-Korrespondenz) zu erheben?
Oder werden Notarkosten (i.d.R. 1,5% des Kaufpreises) tatsächlich nur bei Vertragsunterzeichnung fällig?
Gruss
Djoli
Notarkosten ohne Vertragsunterschrift möglich?
5. Mai 2009
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Frage vom 5. Mai 2009 | 22:23
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 37x hilfreich)
Notarkosten ohne Vertragsunterschrift möglich?
#1
Antwort vom 6. Mai 2009 | 11:36
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 291x hilfreich)
In wieviele Unterforen wollen Sie das noch posten?
Und jetzt?
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