Nur Schlechtleistung oder Verstoß gegen Berufspflichten?

8. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
123Roadrunner123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Nur Schlechtleistung oder Verstoß gegen Berufspflichten?

Hallo zusammen,

leider war ich mit der Arbeit meiner RA gar nicht zufrieden. Jetzt frag ich mich, ob es sich dabei nur um eine Schlechtleistung oder um einen Verstoß gegen anwaltliche Pflichten handelt.

Im Kern (wozu ich auch die entsprechenden Nachweise habe) geht es um das Folgende:
- Per Mail wurde mir die Rechtsberatung gegeben, dass ich eine Mietminderung für das vergangene Jahr nicht geltend machen kann, weil ich zwar eine Mietminderung angedroht habe, es aber nicht gemacht habe. In meiner Klageschrift wurde das aber plötzlich als ein Klagegrund genannt, wohl um den Streitwert zu erhöhen. Auf meine Anmerkung und Konfrontation wurde der Klagegegrund gestrichen.

- Im Entwurf zur Klage waren viele Fehler (in dem Sinne, dass dort stand im Jahr 2017, obwohl es um das Jahr 2019 ging). Ich habe es korrigiert, aber die Fehler wurden wiederholt gemacht und es brauchte 4 Klageentwürfe.

- Ungefähr im Sommer hat sich der Rechtsstreit durch einen Vergleich erledigt. Dann kam die Schlussrechnung der RA. Im Dezember hatte ich immer noch nichts von meinen Gerichtskosten gehört, daher Nachfrage bei Gericht. Dort wurde nie ein Kostenfeststellungsbeschluss beantragt. Daraufhin Nachfrage bei der Kanzlei und Entschuldigung, dass man das vergessen hätte. Im Anschluss wurde der entsprechende Antrag bei Gericht eingereicht.

- Nun habe ich bei Gericht nachgefragt, ob das Geld schon überwiesen wurde. Das wurde es an die Anwaltskanzlei. Die RA reagiert nicht auf meine Frage, ob das Geld schon bei ihnen eingegangen sei. In der gleichen Mail habe ich für den Fall, um eine zeitnahe Überweisung gebeten.
Ich sehe es so, dass das Geld entweder zeitnah überwiesen werden sollte oder, wenn das Geld noch nicht bei denen angekommen ist, sie doch bitte meine Frage dazu beantworten sollen, da ich dann Mandant bin und Antworten eigentlich zeitnah erfolgen sollen.

Lohnt sich hier eine Beschwerde oder handelt es sich nur um eine Schlechtleistung (in meinem Auge)?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von 123Roadrunner123):
In meiner Klageschrift wurde das aber plötzlich als ein Klagegrund genannt,

Nicht unüblich, man klagt und einige Punkt die wackelig sind kommen mit rein, damit man im Vergleich was zum streichen hat.



Zitat (von 123Roadrunner123):
es brauchte 4 Klageentwürfe.

Da er normalerweise auch nicht mehr Geld bekommt, egal ob er einen oder 40 schreibt, ist da kein Schaden entstanden.
Oder wird er nach Stunden bezahlt?



Zitat (von 123Roadrunner123):
Daraufhin Nachfrage bei der Kanzlei und Entschuldigung, dass man das vergessen hätte.

Das sollte nicht passieren



Zitat (von 123Roadrunner123):
Die RA reagiert nicht auf meine Frage, ob das Geld schon bei ihnen eingegangen sei.

Dann ist zu vermuten das ihn die Frage nicht erreicht hat. Oder könnte man das Gegenteil beweisen?
Ansonsten würde ich das erst mal in gerichtsfester Form mitteilen, denn das vorenthalten von Mandantengeldern ist etwas ernstes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123Roadrunner123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von 123Roadrunner123):
es brauchte 4 Klageentwürfe.

Da er normalerweise auch nicht mehr Geld bekommt, egal ob er einen oder 40 schreibt, ist da kein Schaden entstanden.
Oder wird er nach Stunden bezahlt?


Nein, keine Abrechnung nach Stunden.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von 123Roadrunner123):
Die RA reagiert nicht auf meine Frage, ob das Geld schon bei ihnen eingegangen sei.

Dann ist zu vermuten das ihn die Frage nicht erreicht hat. Oder könnte man das Gegenteil beweisen?
Ansonsten würde ich das erst mal in gerichtsfester Form mitteilen, denn das vorenthalten von Mandantengeldern ist etwas ernstes ...


Ich habe es erst telefonisch versucht. Dann aber in Mailform und auch direkt an das Sekretariat, weil Verantwortlichkeiten immer hin und hergeschoben werden.

Letztlich weiß ich nicht 100%, ob das Geld schon bei denen angekommen ist, weil das Gericht mir ja keine Zahlungsnachweise gibt. Aber die RA antwortet auch nicht auf meine Frage nach dem Geld.

Also würde ich der RA eine Frist zur Zahlung setzen. Aber wenn sie behauptet, das Geld nicht zu haben? Alles gerade ein bisschen verwirrend für mich...

0x Hilfreiche Antwort

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