PKH-Antrag, wer zahlt?

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb481979-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH-Antrag, wer zahlt?

Guten Tag,

man stelle sich vor der Kläger des Verfahrens würde Prozesskostenhilfe bekommen und der Beklagte nicht.
Nun verliert der Kläger aber und der Beklagte musste bis dato die Kosten für den Anwalt tragen.

Hat der Beklagte die Chance sein Geld zurückzubekommen? Oder bleibt er aufgrund der Finanziellen Benachteiligung des Klägers auf den Kosten sitzen?

Vielen Dank :-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16983 Beiträge, 5890x hilfreich)

Kommt darauf an. Um welches Rechtsgebiet handelt es sich denn? Bei z.B. Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst.

Signatur:

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#2
 Von 
fb481979-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier ums Zivilrecht.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Die PKH ändert nichts an der Verpflichtung, dem obsiegenden Gegner seine Kosten zu erstatten.
Ob da was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt.

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#4
 Von 
fb481979-3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kläger ist dato Student und aufgrund des PKH Antrags nicht zahlungsfähig. Der Staat deckt also wahrscheinlich die Kosten des Angeklagten nicht und er bleibt auf den Kosten sitzen bzw. wäre es möglich das es ihm finanzielle nach einer gewissen Zeit besser geht und er dann dafür in Rechenschaft gezogen werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss kann gegen den Kläger 30 Jahre lang vollstreckt werden. Eine Verwirkung ist hierbei zu beachten.

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