PKH - Einkommen von Ehemann relevant?

18. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
PKH - Einkommen von Ehemann relevant?

hallo an alle

Ex Frau wieder verheiratet, muß sich vor Gericht verantworten und hat PKH beantragt.

neuer Mann Verdient 1200€
Ex Frau verdient 800€
+ Unterhalt 150€
+ Kindergeld 300€
= 2450€

Steht ihr da PKH zu ?

Danke für eure Antworten.

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Da die Frau eigenes Einkommen hat, ist das Einkommen des Ehegatten für die Frage der PKH grds. nicht von Belang (Ausnahme ggs. Unterhaltspflicht der Ehegatten).
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen und ist daher nicht zu berücksichtigen.

Bleibt ein Einkommen von 950 € (Wenn es sich um UNterhalt für die Antragstellerin und nichrt um Kindesunterhalt handelt).

Hiervon sind abzuziehen:

364 € selbstbehalt § 79 BSHG
135 € Mehrbedarf Erwerbstätige § 76 BSHG
256 € selbstbehalt für das Kind § 79 BSHG
1/2 der Miete
1/2 der ggf abzuzahlenden Kredite
Fahrtkosten zu Arbeit.

Der Restbetrag muss unter 15 € leigen für PKH ohne Raten.
Liegt er darüber wird PKH mit Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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