PKH Prozess gewonnen, Gegner zahlt Anwaltskosten nicht

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
PKH Prozess gewonnen, Gegner zahlt Anwaltskosten nicht

A verklagt B.
Beide anwaltlich vertreten.
B erhält PKH.
B obsiegt.
KfB wird durch Anwalt von B beantragt und durch das Gericht erlassen.
A zahlt nicht.
Anwalt von B vollstreckt OHNE mit B hierüber zu sprechen (ZV ist durch die PKH nicht abgedeckt, Anwalt beantragt für ZV keine PKH)

Frage:
Kann der Anwalt seine Kosten über die PKH abrechnen?

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In derartigen Fällen erfolgt die Kostenbeitreibung von der Gegenseite durch den RA im eigenen Namen und nicht für die Partei (§ 126 ZPO ). Von daher muss der RA mit seiner Partei B gar nicht vor der Einleitung der ZV sprechen.

Die Kosten der ZV sind auch nicht durch PKH abgedeckt. Für den RA selbst bei Beitreibung im eigenen Namen wird es wohl kaum PKH geben. Aber selbst wenn im Namen der Partei B die ZV betrieben würde, müsste für die ZV gesondert PKH beantragt werden. Sprich im Endeffekt muss dann A die RA-Kosten für die ZV im Rahmen der ZV tragen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
In derartigen Fällen erfolgt die Kostenbeitreibung von der Gegenseite durch den RA im eigenen Namen und nicht für die Partei (§ 126 ZPO ). Von daher muss der RA mit seiner Partei B gar nicht vor der Einleitung der ZV sprechen


Hätte da nicht auch der KfB so beantragt werden müssen?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nein, nur die Beitreibung geschieht im eigenen Namen, also im Namen des RA.

4x Hilfreiche Antwort

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