PKH Prüfung volljährige Tochter

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
PKH Prüfung volljährige Tochter

Hallo,
ich habe im Jahr 2015 einen Unterhaltstitel gerichtlich erwirkt. Dazu habe ich PKH erhalten.
Nun ist meine Tochter volljährig und wurde seitens des Amtsgerichtes zur Offenlegung der Einkommen aufgefordert.
Sie lebt noch zu Hause und hat kein Einkommen (schulische Ausbildung mt Schulgeld). Das Kindergeld erhalte ich.

Weshalb wird meine Tochter zur Offenlegung aufgefordert und nicht ich?
Über eine kurze Erklärung würde ich mich freuen.

MfG Laluna

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Anspruchsberechtigter für Kindesunterhalt ist das Kind, solange es minderjährig ist, vertreten durch dich. Entsprechend war das Kind im damaligen Rechtsstreit auch Klägerin und ihr wurde PKH gewährt (nicht dir).
Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern für beabsichtigte (notwendige) Prozesse in persönlichen Angelegenheiten Prozesskostenvorschuss (auch ratenweise), wenn sie dazu in der Lage sind. Deshalb wurde damals dein Einkommen abgefragt.
Eigentlich hätte damals auch nach dem Vermögen /Einkommen der Tochter gefragt werden müssen, aber das wird gerne mal vergessen.
Nun, da die Tochter volljährig ist, wendet sich das Gericht direkt an die PKH-Berechtigte. Du bist mit deinem Einkommen und Vermögen völlig raus, da es nach einem Prozess keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern mehr gibt.

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