Moin,
die PKH wurde mit einem erschwindelten Hatz4 Bescheid beantragt und erteilt. Wie erfährt das Gericht, dass die Voraussetzungen nicht mehr (oder noch nie) vorliegen (Hartz4 Zahlungen wurden eingestellt) ?
Ich möchte nicht anschwärzen, aber nicht weiterhin durch die Gegenseite (ist ja für sie kostenlos!?) belästigt werden. Wird bei einer neuen Klage mitgeteilt, dass der Gegner PKH erhält, dies war bei der ersten Sache so.
Heiner
PKH Überprüfung
15. Juni 2009
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Frage vom 15. Juni 2009 | 11:14
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 96x hilfreich)
PKH Überprüfung
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#1
Antwort vom 15. Juni 2009 | 13:01
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
> Wird bei einer neuen Klage mitgeteilt, dass der Gegner PKH erhält, dies war bei der ersten Sache so.
In der Regel ja, da die Gegenseite dann schon im PKH-Verfahren Angaben zur Sache machen kann, die sich auf die Bewertung der Erfolgsaussichten beziehen.
Angaben zur tatsächlichen Bedürftigkeit kann man auch machen; man hat aber keinen Anspruch darauf, damit auch gehört zu werden.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 15. Juli 2009 | 09:52
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 21x hilfreich)
Das Gericht prüft noch weitere 4 Jahre nach Erteilung der PKH ob die Voraussetzungen noch weiterhin gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, muss die PKH zurück gezahlt werden.
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