PKH abgelehnt wegen zustimmung!

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
blade007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
PKH abgelehnt wegen zustimmung!

Hallo zusammen!

Hier geht es sich um Unterhalt für einen Kind.

Das Jugendamt hat wegen Festsetzung des Unterhaltes beim Familiengericht geklagt.Eigentlich hätte es nicht so weit kommen müssen,aber die wollten mich einfach fertig machen glaub ich zumindest.

Daraufhin hab ich vom Familiengericht paar unterlagen bekommen wo drin stand Kostengünstige Verfahren.
Ich hab sofort annerkannt und an der stelle einfach angekreuzt das ich zahlen möchte und meiner seits gewollt war und nicht dagegen geklagt habe.
Mit den Unterlagen hab ich dabei noch PKH gestellt und Einkommensnahweise beigefügt wobei es sich um ca.400,- € Arbeitsloesgeld handelt.

Jetzt bekomm ich eine Rechnung über ca.3000,- € wegen Gerichtskosten,dabei ist es nicht mal zu einer Verhandlung gekommen.
Da steht nur das PKH abgelehnt wurde weil ich zugestimmt habe...was für ein sche....!

Kann man mal einer vllt sagen ob das Rechtens ist,und ob sich jemand damit auskennt ???

Für jede Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar!

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

http://www.ra-kassing.de/pkh/erfaussi.htm

Das Argument ist wohl, wenn man den Anspruch sofort anerkennt, hat man Erfolgsaussichten Null und damit keinen Anspruch auf PKH.

Andererseits könnte man fragen, ob überhaupt Anlaß zur Klage gegeben wurde und der Kostenfestsetzungsbeschluß nicht anders lauten müßte.

die wollten mich einfach fertig machen

Ja, die haben den ganzen Tag nichts besseres zu tun...

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich kenne mich nun so gar nicht in Familienverfahren aus. Ich wundere mich aber trotzdem, dass dort Rückantwortschreiben mit diversen Ankreuzmöglichkeiten verschickt werden.

Offensichtlich hat der Fragensteller durch sein Kreuzchen den Anspruch anerkannt. Das sagt der Fragensteller zwar nicht, aber ích vermute mal, dass daraufhin ein Anerkenntnisurteil ergangen ist, in dem die Kosten des Rechtsstreites dem Fragensteller auferlegt wurden. Ob diese Kostenentscheidung in dem Urteil richtig war, frage ich mich auch. Gab es keinen Anlass zur Klage und erfolgt ein sofortiges Anerkenntnis, dann müssten die Kosten eigentlich dem Kläger auferlegt werden. Wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist, könnte man insoweit vielleicht überlegen, ob man Berufung gegen das Anerkenntnisurteil wegen der Kosten einlegt.

Dass PKH nicht gewährt wurde, ist übrigens o.K. PKH gibt es nur wenn im Fall des Beklagten die Rechtsverteidigung erfolgversprechend ist. Erkennt man an, gibt man damit ja zu, dass der Anspruch besteht und verteidigt sich gar nicht. Daher keine PKH.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich bin erstaunt, daß gegen ein Anerkenntnisurteil tatsächlich Berufung möglich ist, aber es ist so; LAG Hamm, 12 Sa 1045/04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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