Hallo, Person A hat eine wichtige Frage.
Person A hat vor fast 4 Jahren PKH bewilligt bekommen. Und nun sind es noch 3 Wochen bis die 4 Jahre rum sind. Gestern hat Person A einen Brief bekommen das die PKH aufgehoben wird wegen 124 Nr.2 ZPO in anderen Worten wegen nicht ausreichender Bescheinigung der Wirtschaftlichen Lage. Das kann aber nicht sein weil Person A vor 2 Wochen ein schreiben bekommen hat das nur noch die Gehaltsabrechnung fehlt. Die hat Perso A auch sofort nachgelegt. Und nun dieses schreiben....
Persons A Wirtschaftliche Lage hat sich nicht verändert und Person A kann keine weiteren Kosten tragen.
Was kann Person A tun? Kann Person A Einspruch einlegen? Oder gleich zum Anwalt??
Danke für die Antworten!
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PKH aufgehoben wird wegen nicht ausreichender Bescheinigung der wirtschaftlichen Lage?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Hat Person A denn die Frist verpeilt oder haben die den Lohnzettel nicht bekommen? Aber der Kontoauszug war dabei, oder? Wenn man noch was nachreichen muss, kuckt man ja im Regelfall, dass man Fristverlängerung kriegt. Das ist doch sonst eigentlich kein Problem. Und wenn man die Sachen eingereicht hat, dann kann man ja abchecken, ob die Sachbearbeiter alles erhalten haben. Mei, steht denn auf dem Rückforderungsbescheid eine Widerspruchsbelehrung? Welche Frist ist da vorgesehen? Was müsste da wo eingereicht werden? Was sagt der Anwalt?
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Zunächst zur Frage: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerrufs kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden, § 127 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 ZPO
. Alle zuletzt geforderten Belege würde ich der Beschwerdeschrift nochmals in Kopie beifügen und das ganze persönlich bei Gericht abgeben.
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Prima, danke für die wichtige Info, sehr gut zu wissen!
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