In einer Scheidungsfolgesache zahlte ich meinem Anwalt im letzten Dezember 1785,- Euro Kostenvorschuss. Im Juli diesen Jahres wurde mir in der Sache PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Wie wird nun mit dem schon geleisteten Vorschuss umgegangen. Am günstigsten wäre natürlich für mich, wenn der Anwalt den Vorschuss zurückzahlt, da er ja von der Staatskasse bedient wird.
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PKH bewilligt, aber Anwalt schon Vorkasse gezahlt
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Das muß er auch.
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Wann wurde denn der PKH-Antrag gestellt?
Zahlungen des Mandantenanan seinen Anwaltvor PKH- Antrag bewirken lediglich, dass der Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse geringer wird.
Da Du PKH mit Ratenzahlung bekommen hast, müsstest Du Deine Anwaltskosten ja sowieso über die Raten zahlen.
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Der Antrag wurde im Mai diesen Jahres gestellt. Da der Streitwert im 6-stelligen sind die Kosten entsprechend hoch, sodass ich die vollen 4 Jahre zahlen müsste, unabhängig davon, ob der Vorschuss zurückgezahlt wird oder nicht.
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--- editiert vom Admin
Dann braucht der Anwalt auch nichts an Sie zurückzuzahlen.
Bei dem hohen Streitwert erhält der Anwalt aus der Staatskasse deutlich weniger als er normalerweise erhalten würde.
Der Kostenvorschuss wird zunächst auf den Teil der Vergütung angerechnet, für den der Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse nicht erhält. Bleibt dann noch was über, wird der Vorschuss auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung angerechnet.
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