Hallo
Ich hätte einmal eine Frage zu dem Thema PKH. Der Anwalt a hat in einem Verfahren PKH beantragt. Dieser wurde nun mit der Begründung :Mangels Erfolgsaussicht abgelehnt. Mittlerweile wurde aber ein Anwaltswechsel vorgenommen. Dies hatte sich Zeitlich von 1-2 Tagen mit der Ablehnung überschnitten.Kann jetzt der neue Anwalt Beschwerde dagegen einlegen.Oder hätte das nur der Antragsteller also Anwalt a machen können.
vielen Dank im vorraus
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PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt. Kann neuer Anwalt Beschwerde einlegen?
27. Januar 2010
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Frage vom 27. Januar 2010 | 15:04
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 12x hilfreich)
PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt. Kann neuer Anwalt Beschwerde einlegen?
#1
Antwort vom 27. Januar 2010 | 16:24
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
Kann jetzt der neue Anwalt Beschwerde dagegen einlegen.Oder hätte das nur der Antragsteller also Anwalt a machen können.
Ersteres. Jeder Bevollmächtigte einer Partei kann wirksame Prozeßhandlungen vornehmen. Das wäre ja auch schlimm, wenn man quasi seinen Anwalt nicht wechseln könnte, ohne das Recht auf Rechtsmittel zu verlieren.
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