PKH nur für den Abschluss des Vergleichs gewährt

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Martina2
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
PKH nur für den Abschluss des Vergleichs gewährt

Wir haben eine Partei vertreten, die nur für den Abschluss des Vergleichs PKH bewilligt bekommen hat. Aus der Staatskasse haben wir demnach eine 10/10 Vergleichsgebühr sowie eine 5/10 Prozessgebühr erhalten. Mein Chef will nun, dass ich das, was die PKH nicht übernimmt, mit unserer Mandantin abrechne?

Wie sieht diese Rechnung aus? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank bereits im Voraus

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sgdh,

da in Ihrer Sache PKH nur für den Abschluss des Vergleichs gewährt wurde bin ich gehalten Ihnen gegenüber die nicht von der PKH agedeckten Gebührenbestände abzurechnen, die ich wie folgt aufführe.

5/10 anteilg. § 31 I 1
ggfs. 10/10 31 I 2 oder 4
ggfs. 10/10 31 I 3
soweit nicht bereits gegenüber staatskasse abgrechnet § 26
ggfs. § 28 (fahrtkoste, abwesenheit pp.)
16 % märchensteuer
summe

zaster her bis zum sanknimmerleinstag oder ich komm vorbei und pierce den teddy ihres kindes.

für die abrechnun legst du die normale tabelle zugrunde und nicht die für pkh.

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