PKH von 2 Personen komplett alleine zurückzahlen?

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Botpenner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH von 2 Personen komplett alleine zurückzahlen?

Hallo Leute,

ich hatte damals PKH bewilligt bekommen sowie meine damalige Freundin.
Mitlerweile möchte der Staat die Kosten wiederhaben in form einer Ratenzahlung, womit ich auch einverstanden bin da der Staat uns sozusagen das Geld "geliehen" hat,

Ich habe nun die Kosten erfahren die im Prozess angefallen sind. Diese kosten muss ich nun alleine zurückzahlen, da meine damalige Freundin aktuell Hartz 4 bekommt und somit keine Raten bezahlen kann.

Ist das rechtens? Wir hatten zwar den selben Anwalt der uns in der Sache vertreten hat, aber ich wusste garnicht das einer der Parteien die Gesamtschuld auf sich ziehen muss, wenn der andere nicht zahlen kann.

Mein Sachbearbeiter meinte das wäre so völlig okay, wenn einer den Betrag nicht zahlen kann, dass der andere dann den Betrag mitzahlen muss.

Gibt es denn eine Möglichkeit die Kosten die mir jetzt dadurch mehr entstehen bei meiner damaligen Freundin einzufordern?
Oder ist sie jetzt aus dem Schneider weil Sie Hartz4 bezieht und somit das PKH nicht zurückzahlen kann?

Ich bin etwas verwirrt da ich angenommen hab das die Kosten geteilt werden und jeder für sich alleine diese zurückzahlen muss. Wenn einer durch geringen Einkommen nicht zahlen muss, wird also nicht diese Schuld vom Staat übernommen sondern auf den anderen abgewälzt? Erst wenn dieser auch nicht zahlen kann, verzichtet der Staat also auf das Geld?


Beispiel

Normalfall:
Kosten 1800€
Person A müsste 900 € zahlen
Person B müsste 900 € zahlen

Variante 1:
Person B kann nicht zahlen
Person A muss komplette 1800 € zahlen

Variante 2:
Person A kann nicht zahlen
Person B kann nicht zahlen
Staat verzichtet auf Geld


Hab ich das soweit richtig verstanden? So wurde es mir erklärt.
Danke für Infos

-- Editiert von Botpenner am 05.12.2017 10:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Botpenner):
Gibt es denn eine Möglichkeit die Kosten die mir jetzt dadurch mehr entstehen bei meiner damaligen Freundin einzufordern?


Ja.

Zitat (von Botpenner):
Oder ist sie jetzt aus dem Schneider weil Sie Hartz4 bezieht und somit das PKH nicht zurückzahlen kann?


Auch ja. Weil solange sie Hartz4 bezieht, ist sie nicht pfändbar und du kannst deine Forderung auch nicht eintreiben.

Du musst also erstmal die gesamten Kosten tragen, kannst die Hälfte von deiner Ex zurück fordern, ob sich der Aufwand lohnt musst du selbst entscheiden (mittels Mahnbescheid lässt sich eventuell ein Vollstreckungsbescheid erwirken, dann hast du immerhin einen Titel, der mind. 30 Jahre vollstreckbar wäre. Dazu musst du abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, das deine Ex jemals wieder über pfändbares Einkommen/Vermögen verfügt.)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Botpenner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal. Soetwas in der Art hatte ich mir schon gedacht :/

Ob Sie jemals wieder Vermögen/Einkommen haben wird, kann ich nicht sagen. Sie ist zurzeit auch verheiratet. Wird da nicht sogar das Vermögen des Ehepartner mit einbezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Botpenner):
Wird da nicht sogar das Vermögen des Ehepartner mit einbezogen?


Ja, aber bei ALG2 auch. Daher ist davon auszugehen, dass bei beiden derzeit nichts zu holen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Botpenner):
Wird da nicht sogar das Vermögen des Ehepartner mit einbezogen?


Nein, niemals. Es wird maximal das Einkommen des Ehepartners einbezogen und das auch nur indirekt. Dazu muss das Einkommen aber äußerst hoch sein, damit die Ex einen so hohen Taschengeldanspruch hat, damit dieser dann noch pfändbar ist.
Aus dem von Tasti123 genannten Grund ist dem derzeit garantiert nicht so.
Und die Karriere vom Hartz4 zum 5stelligen Monatseinkommen ist auch nicht sonderlich realistisch.

Einzig ein in Aussicht stehendes definitives höheres Erbe würde mich in so einem Fall dazu bewegen, noch Zeit und Geld in einen Titel zu investieren. Andernfalls ist das Kostenrisiko für "nur" 900 EUR einfach zu hoch.

0x Hilfreiche Antwort

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