PKHrückzahlung trotz gewonnenem Prozess?

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
anaconda010401
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PKHrückzahlung trotz gewonnenem Prozess?

Hallo,

es wurde im letzten jahr ein prozess gewonnen gegen einen arbeitgeber. dieser musste insolvenz anmelden und das geschuldete geld wurde vom arbeitsamt an den kläger gezahlt. der kläger hatte prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. nun sollen die pkh bezahlt werden, da keine angaben zum jetzigen einnahmestand gegeben wurden. aber sämtliche prozess&anwaltskosten hätten doch vom arbeitgeber gezahlt werden müssen, hätte er nicht insolvenz angemeldet? kann nun wirklich die pkh vom kläger verlangt werden, obwohl prozess gewonnen wurde?

vielen vielen dank für ihre hilfe im voraus!!!

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gegenfrage: warum sollte der Steuerzahler Ihnen, wenn die Voraussetzungen für PKH nicht mehr vorliegen, die von der Gegenseite möglicherweise nicht eintreibbaren Prozeßkosten finanzieren?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In dem geschilderten Fall muss aus zwei Gründen der Arbeitnehmer die PKH zurück zahlen, obwohl er gewonnen hat.

1. Gibt es bei einem Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz keine Erstattung er außergerichtlichen (RA-) Kosten. Bedient sich der AN eines RA, dann muss er dessen Kosten selbst tragen, egal ob er gewinnt oder nicht.

2. Der PKH-Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob jemand einen Prozess gewinnt oder nicht. Ggf. erledigt sich die Rückzahlung, weil die Kosten von der unterlegenen Partei eingetrieben werden können. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt der PKH-Rückzahlungsanspruch bestehen.

Kurz gesagt, der AN hat es hier wohl selbst verbockt, weil er versäumt hat auf die Anfrage des Gerichts zu Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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