Plötzlich hohe Anwaltsrechnung ohne Vorwarnung

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
felix87123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich hohe Anwaltsrechnung ohne Vorwarnung

Hallo liebes Forum,

ich hatte vor 1 Monat aufgrund einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung einen Prozess gegen meinen Ex-Arbeitgeber, dieser wurde gewonnen, aber ich erhalte nur eine fristgerechte Kündigung und 1 Monatsgehalt auf Kurzarbeiterbasis (kein besonders tolles Ergebnis in Anbetracht dessen das ich ohne Abmahnung fristlos gekündigt wure...)
Zur Vorgeschte, die Partnerin eines Freundes ist Anwältin. Sie riet mir dringend gegen die Kündigung vorzugehen. Ich sagte damals, da ich keine Rechtschutz habe, ich habe Angst vor einer hohen Rechnung.
Sie sagte mir das sei schon ok, und ihr Vorgesetzter sendete mir eine Whatsapp mit ihren Stundensätzen (ca. 320 € pro Stunde)
Nach Absprache mit ihr sagte sie mir das ganze dauere ca. 2-3h, also ich rechnete ich mit ca. 1000 € am Ende.
Insgesamt wurde 1 Brief an den Ex-Arbeitgeber gesendet, Klage eingereicht und 30 min verhandelt vor Gericht.
Ich hatte NIE einen Kostenvoranschlag oder Informationen zu Klagewert oder oder anderes erhalten.
Gestern kam eine Rechnung, 2.500 €!
Der Anwalt schrieb, "die Höhe ergibt sich aus den gesetzlichen Gebühren, weil wir keine Honrarvereinbarung geschlossen haben"
Ich bin nervlich am Ende, ich habe bisher keinen neuen Job und 1.300 Euro ALG.
Ich warte dringend akutell auf den Rückruf meiner Anwältin / Freundin, die allerdings vor 2 Wochen die Kanzlei verlassen hat.

Ist so etwas überhaut zulässig? ich habe jetzt selber gegooglet wie sich das Honorar berechnet (obwohl der Streitwert eigentlich nicht passt, 3 Monatsgehälter bei 1 Monat Kündigungsfrist?) Mir wurde nie schriftlich oder mündlich mitgeteilt was die "neuen" Kosten sind oder einen Kostenvoranschlag gesendet.
Kann ich noch Prozesskostenhilfe beantragen?

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4632 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von felix87123):
Der Anwalt schrieb, "die Höhe ergibt sich aus den gesetzlichen Gebühren, weil wir keine Honrarvereinbarung geschlossen haben"


So ist es und das ist absolut korrekt.

Du kannst gewiss Raten mit dem Anwalt vereinbaren, den Freundeskreis würde ich sieben und eine RSV abschließen, man weiß ja nie.

Zitat (von felix87123):
Kann ich noch Prozesskostenhilfe beantragen?


Nein, der Drops ist (leider) gelutscht. Aber auch die PKH hättest du zurückzahlen müssen.

Streitwert bei Kündigungsschutzklagen sind immer 3 Bruttogehälter (plus evtl. ausstehender Lohn etc.), daraus werden dann die Anwaltskosten berechnet.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir fällt auf, erst ist von einer Anwältin die Rede.

Zitat:
Sie sagte mir das sei schon ok, und ihr Vorgesetzter sendete mir eine Whatsapp mit ihren Stundensätzen (ca. 320 € pro Stunde)
Nach Absprache mit ihr sagte sie mir das ganze dauere ca. 2-3h, also ich rechnete ich mit ca. 1000 € am Ende.[]/Quote]
Dann ist aber von einem Anwalt die Rede der dann auch schreibt:
Zitat:
weil wir keine Honrarvereinbarung geschlossen haben"

Das klingt für mich so, dass da was fehlt.

Was wurde denn bei der Erteilung der Vollmacht besprochen ?
Und was sagt denn die Anwältin zu der Rechnung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4632 Beiträge, 556x hilfreich)

Na ja, der hat Kündigungsschutzklage erhoben und ist vor Gericht erschienen, da wird es wohl eine Vollmacht gegeben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Als schwacher Trost: Die Kosten sind Werbungskosten und können steuerlich abgesetzt werden. Bei Ratenzahlung sind sie dann jeweils im Jahr der Zahlung anzusetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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