Hallo,
im Dezember letzten Jahres wurde ich fristlos gekündigt.
Da diese Kündigung unzulässig war, bin ich rechtlich dagegen vorgegangen.
Ich bin zu einem Anwalt gegangen und teilte diesem mit, dass ich gegen die fristlose Kündigung vorgehen möchte.
Ich wurde zum 30.11.2010 fristlos gekündigt, hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2010.
Gegen die fristgerechte hatte ich nichts einzuwenden, gegen die fristlose schon.
Ich teilte dem Anwalt mit, dass die fristlose Kündigung ungerecht seie und ich auf mein Gehalt von 2000€ brutto für den Monat Dezember anspruch machen möchte.
Der Anwalt fragte mich nur, ob ich eine Rechtsschutsversicherung hätte oder nicht. (Habe ich nicht.)
Dementsprechend bot er mir die PKH an. Diese wurde mir gewährt, da ich fristlos zum 30.11.2010 entlassen und ab dem arbeitssuchend war.
Ab dem 15.01.2010 hatte ich allerdings schon eine neue Arbeitsstelle, (3000€ Brutto Gehalt)
Nachdem es zur 1. Instanz vor Gericht kam einigten sich beide Partein, dass die fristlose Kündigung zurück gezogen wird, die fristgerechte zum 31.12.2010 eintritt und ich eine Zahlung von 1000€ vom ehemaligen Arbeitgeber erhalte.
Dann erhielt ich im Februar die Rechnung vom Arbeitsgericht und den PKH Zahlungsplan.
995,77€
Dies wurde in drei Monatsraten aufgeteilt.
In der Bewilligung des Antrags stand drine, dass mir PKH gewährt wird und darin war die Rechnung des Anwalts an die Staatskasse enthalten, 991€~
So,
nun habe ich am 01.04.2011 den kompletten geforderten Betrag abgezahlt.. und was passiert?
letzten Freitag erhielt ich eine neue Rechnung vom Arbeitsgericht. Und darin fordern die nun ca. 1880€ von mir, wobei 997€ schon beglichen worden sind. Also wollen die noch 900€ von mir.
In der Rechnung steht folgendes
"03 Weitere Vergütung bei PKH gem. $ 55 RVG" von 901,61"
Ich frag mich aber, woher kommen diese 901,61€ und wieso kommen die mir jetzt damit? Wieso wurde mir nicht von Anfang an erzählt, dass sich der Gesamtbetrag auf 1880€ beläuft?
Ich bin davon ausgegangen, dass ich die 997€ abbezahle und dann fertig bin..
Ich weiß nun nicht, wie ich diese Kosten decken soll, denn ich habe mir am 01.04.2011 einen PKW für 12000€ gekauft und diesen mit 600€ monatsraten abzahle.. da bleibt nichts mehr für diese Prozesskosten über..
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Plötzlich neue Rechnung vom Arbeitgericht (PKH)
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Das wird wohl nicht § 55 RVG sein sondern § 50 RVG . Die PKH Vergütung, die ein RA erhält, liegt unter der Regelvergütung. Wurde die PKH Vergütung durch die jeweilige Partei ausgeglichen, dann wird der Unterschiedsbetrag geltend gemacht. Im vorliegenden Fall ist es so. Da wurde das Auto wohl zu früh gekauft.
Also im Februar gabs die Rechnung mit folgender Position:
"9002 Auslagen für förmliche Zustellung(en)" 3,50€
"Beitrag für die Landeskasse gem. $ 59 RVG" 992,27€
Das war für mich ersichtlich, beim PKH-Bewillungsschein war alles erklärt und ebenso war dort die Rechnung des Anwalts an die Staatskasse mit dabei und darin war 992,27€ der Endbetrag.
Und nun ist eine neue Rechnung bei mir eingegangen die exakt diesen Punkt zusätzlich auflistet:
"Weitere Vergütung bei PKH gem. $ 55 RVG" 901,61€
Soll das heißen, dass dem Anwalt zwei Monate später eingefallen ist, dass er sich bei mir noch 901€ abstauben kann und sich dies beim Arbeitsgericht aus der Landeskasse auf meine Kosten einholt?
Wo sind wir denn da angekommen... ich möchte schließlich auch wissen, wofür ich bezahle.
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Du zahlst für Deinen Anwalt. Wird ein Anwalt auf PKH-Basis beigeordnet erhält er ab einem Streitwert von 3.000 EUR aus der Staatskasse weniger Vergütung als er normalerweise erhalten würde. Sind durch angeordnete Ratenzahlungen die Gerichtskosten und die niedrigere- zunächst von der Staatskasse an den Anwalt gezahlte - PKH-Vergütung gedeckt, zieht der Staat die Differenz zur "normalen" Vergütung des Anwalts ein und kehrt sie nach Zahlung an den Anwalt aus.
Wenn Du wissen willst, ob die Rechnung der Höhe nach in Ordnung ist, kannst Du Dir die entsprechende Rechnung des Anwalts vom Gericht übersenden lassen.
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quote:
Nachdem es zur 1. Instanz vor Gericht kam einigten sich beide Partein
Dann dürfte da wohl die Einigungsgebühr zusätzlich zur Terminsgebühr angefallen sein. Das erhöht dann die Summe ganz gut.
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