Plötzliche Rechnung in Höhe von 580€ ohne Beratung?

30. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Refleex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzliche Rechnung in Höhe von 580€ ohne Beratung?

Guten Abend zusammen.

Ich erhielt am 17.09.2020 ein Brief vom LKA Hamburg in dem mir mitgeteilt worden ist das ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft.

Anschließend habe ich am 22.09.2020 das schreiben eingescannt und an 3 Kanzleien in meiner Umgebung gesendet.
In der E-Mail stand folgender Text:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag den 17.09.2020 erhielt ich ein Brief vom LKA Hamburg in dem mir ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug vorgeworfen wird.

Nun benötige ich rechtlichen Beistand, und wollte mich erkundigen ob ich diesen von Ihnen erhalten könnte.
Im Anhang habe ich Ihnen eine Kopie des polizeilichen Anschreibens vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen,


Heute erhielt ich schriftlich einen Brief einer Kanzlei. Der RA hatte mir gesagt das er meinen Fall übernommen hat & dies dem LKA mitgeteilt hat. Dazu solle ich doch bitte die angehängte Vollmacht unterschreiben, und eine Kostenvorschussnote in Höhe von 580€ überweisen. Der Streitwert liegt hier bei 1819€.
Per E-Mail wurde mir nicht geantwortet, es kam sofort dieser Brief.

Es war keine Erstberatung vorhanden. Kein telefonischer Kontakt, nichts. Ich habe nur diese E-Mail geschrieben, und erhielt eine Rechnung als Antwort.

Ist das rechtens? Ich sehe es nicht ein diesen Betrag zu bezahlen, da ich nach über 8 Tagen ohne Rückmeldung davon ausgegangen war, das er meinen Fall nicht entgegen nehmen möchte. Nichts desto trotz bin ich zwischenzeitlich zu einer anderen Kanzlei gegangen, welche meinen Fall sofort entgegen nehmen würde.


Bitte um Hilfe..

-- Editiert von Moderator am 02.10.2020 18:50

-- Thema wurde verschoben am 02.10.2020 18:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4524 Beiträge, 543x hilfreich)

In einem Strafverfahren gibt es keinen Streitwert. Da du drei Kanzleien angeschrieben hast hast du Glück, dass nur eine den Auftrag angenommen hast, denn dein Schreiben kann und ist als solches bewertet worden.

Wenn du einen Rückzieher machen willst ruf den Anwalt an und einige dich mit ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
denn dein Schreiben kann und ist als solches bewertet worden.

Und wie genau soll eine fehlerhafte / falsche Bewertung durch den Anwalt jetzt eine Zahlungspflicht des Kunden auslösen?



Zitat (von Refleex):
Heute erhielt ich schriftlich einen Brief einer Kanzlei. Der RA hatte mir gesagt das er meinen Fall übernommen hat & dies dem LKA mitgeteilt hat. Dazu solle ich doch bitte die angehängte Vollmacht unterschreiben, und eine Kostenvorschussnote in Höhe von 580€ überweisen.

Dem Anwalt würde ich nur mitteilen, das man sein Angebot nicht annehmen wird, da man bereits bei einer anderen Kanzlei das Mandat erteilt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Es war keine Erstberatung vorhanden. Kein telefonischer Kontakt, nichts. Ich habe nur diese E-Mail geschrieben, und erhielt eine Rechnung als Antwort.

Im Strafrecht ist Vorkasse nicht unüblich - d.h. die Beratung erfolgt erst nach Bezahlung der Rechnung.

Ist aber auch egal. Sie haben keinen Anwalt mandatiert, sondern nur angefragt, ob Bereitschaft vorliegt, das Mandat zu übernehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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