Prozess gewonnen - trotzdem Gerichtskosten?

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
Prozess gewonnen - trotzdem Gerichtskosten?

Ich habe meine Vermieter veklagt, weil diese nach über 2 Jahren meine Mietkaution nicht ausgezahlt haben bzw. auch nicht wollten. Letzte Woche war die mündl. Verhandlung und das Gericht hat der Klage Recht gegeben.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, bezahlt die Gegenseite alle Kosten...

Gestern erhielt ich das Teil-Anerkenntnis und Schlussurteil - in diesem steht, dass der Kläger 1/3 der Gerichtskosten zu tragen hat und 1/3 seiner eigenen außergerichtlichen Kosten. Den Rest tragen die Beklagten...aber wie kann das sein? Ich habe den Prozess gewonnen und trage 1/3 der Kosten? Ist da üblich?

Hatte dann auch gleich eine Rechnung meines Anwaltes in Höhe von etwa 450 Euro im Briefkasten...

Er hat auch einen Kostenausgleichsantrag bei Gericht gestellt...?

-- Editiert von Basti2709 am 01.03.2019 08:23

-- Editiert von Moderator am 01.03.2019 13:45

-- Thema wurde verschoben am 01.03.2019 13:45

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann haben Sie etwas falsch verstanden. Hätten SIe die Klage zu 100 % gewonnen, dann wären die Kosten auch zu 100 % vd Gegenseite zu tragen gewesen.

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#2
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Und wo steht das sie nicht zu 100% gewonnen wurde...? In dem Urteil steht nur zu "Recht anerkannt" und das sie uns die Mietkaution in voller Höhe sowie ca. 150 Euro Zinsen zahlen muss...darunter dann die Aufteilung der Kosten...

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#3
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

https://www.directupload.net/file/d/5378/y95plfdg_jpg.htm

https://www.directupload.net/file/d/5378/4ki2pzn6_jpg.htm

Dazu noch ein wenig zur Vorgeschichte:

Ich - Kläger - gegen 2 Vermieter welche sich Bauherrengemeinschaft nennen. Der Anwalt verfasst eine Klageschrift gegen beide, wo bei er den 2 Vermieter falsch benennt...ich weise ihn auf den Fehler hin und die Klage wird erweitert...den Beklagten zu 2 gibt es also gar nicht. Die eigentlichen Beklagten sind demnach 1 und 3....

Die Beklagten zu 1 und 3 geben an sich verteidigen zu wollen. Der Beklagte zu 3 macht dies aber einen Tag zu spät und es wird ein Teilversäumnisurteil gegen ihn erlassen. Er geht dagegen in Einspruch. Die Richterin rät ihm, den Einspruch zurückzunehmen. Seit dem gab es hierzu nichts mehr.

Am 19.02. erfolgt die mündliche Verhandlung...laut meinem Anwalt erkennt der Beklagte zu 1 die Klage an und der Beklagte zu 3 erkennt das Teilversäumnisurteil gegen ihn in diesem Zuge ebenfalls an.

Ich frage beim Anwalt nach, der mir versichert, dass die Gegenseite alle Kosten zu tragen hat...2 Tage später erhalte ich das Urteil...

Edit: Sehe gerade, dass ich wohl das falsche Forum gewählt habe...könnte das ein Mod verschieben? Verfahrenskosten passt wohl besser...

-- Editiert von Basti2709 am 01.03.2019 10:17

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wurden denn die (richtigen) Vermieter vor der Klageerhebung in Verzug gesetzt (siehe auch Teilanerkenntnis)?

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#5
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wurden denn die (richtigen) Vermieter vor der Klageerhebung in Verzug gesetzt (siehe auch Teilanerkenntnis)?


Habe gerade mit meinen Anwalt geredet...er meint, dass es eine "irrsinnige Entscheidung" des Gerichtes sei...Die Drittelung erfolgt aufgrund der 3 Beklagten...wo von es ja den 2. gar nicht gibt...Ich soll jetzt aber die Kosten für diesen falschen übernehmen. Er will Beschwerde einlegen, was aber nur ab 600 Euro geht. So viel wird es aber nicht sein...eher 300 Euro...aber warum soll ich für den Fehler des Anwaltes nun anteilige Kosten übernehmen..?

-- Editiert von Basti2709 am 01.03.2019 12:54

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Aufteilung der (Gerichts-)Kosten ist durchaus nachvollziehbar.

Die Klage hätte - nach entsprechendem Hinweis durch Ihnen - nicht um eine Partei erweitert, sondern vielmehr berichtigt werden müssen.

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#7
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Aufteilung der (Gerichts-)Kosten ist durchaus nachvollziehbar.

Die Klage hätte - nach entsprechendem Hinweis durch Ihnen - nicht um eine Partei erweitert, sondern vielmehr berichtigt werden müssen.


Aber das hätte der Anwalt doch dann wissen müssen?...ich habe ihm vor und nach Versand der Klageschrift auf den Fehler aufmerksam gemacht. Nach dem ich dann persönlich dort war, wollte er sich darum kümmern...

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Gestern erhielt ich das Teil-Anerkenntnis und Schlussurteil - in diesem steht, dass der Kläger 1/3 der Gerichtskosten zu tragen hat und 1/3 seiner eigenen außergerichtlichen Kosten. Den Rest tragen die Beklagten...


Weiterhin steht in dem genannten Urteil, dass der Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. allein trägt.

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
ich habe ihm vor und nach Versand der Klageschrift auf den Fehler aufmerksam gemacht.


Dann liegt möglicherweise ein Haftpflichtschaden des Rechtsanwaltes vor.

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#10
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Basti2709):
Gestern erhielt ich das Teil-Anerkenntnis und Schlussurteil - in diesem steht, dass der Kläger 1/3 der Gerichtskosten zu tragen hat und 1/3 seiner eigenen außergerichtlichen Kosten. Den Rest tragen die Beklagten...


Weiterhin steht in dem genannten Urteil, dass der Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. allein trägt.


Das habe ich auch gelesen...aber da es den Beklagten zu 2 gar nicht gibt..kann er auch keine weiteren außergerichtlichen Kosten haben?

Welche Kosten fallen eigentlich beim Beklagten zu 3. an? Dieser wollte sich verteidigen lassen, hat dies aber einen Tag zu spät dem Gericht zugestellt. Es wurde ein Teilversäumnisurteil gegen ihn erlassen...der Einspruch gegen das Teilversäumnisurteil wurde (laut Aussage meines RA) abgelehnt. Hat dieser dann überhaupt Anwaltskosten zum abrechnen? Er hat ja einen Tag zu spät mitgeteilt, dass er sich verteidigen will...

-- Editiert von Basti2709 am 01.03.2019 13:30

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Habe gerade mit meinen Anwalt geredet...er meint, dass es eine "irrsinnige Entscheidung" des Gerichtes sei...
Der Anwalt muss sicher sein, dass er die Aufklärung über die tatsächliche *Beklagten-Konstellation* dem Gericht auch mitgeteilt hat.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Dann liegt möglicherweise ein Haftpflichtschaden des Rechtsanwaltes vor.
Vielleicht auch nicht.
Es sollte geklärt werden (mit dem Anwalt), ob der Fehler korrigiert und dem Gericht nachgereicht wurde.
Zitat (von Basti2709):
Nach dem ich dann persönlich dort war, wollte er sich darum kümmern...
Und wie viel Zeit war von dem Zeitpunkt bis zur Verhandlung?
Zitat (von Basti2709):
Er will Beschwerde einlegen, was aber nur ab 600 Euro geht. So viel wird es aber nicht sein...eher 300 Euro...aber warum soll ich für den Fehler des Anwaltes nun anteilige Kosten übernehmen..?
Bevor er Beschwerde einlegt, schaut er sicher nach, ob es an ihm hängenbleiben könnte...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Basti2709):
Habe gerade mit meinen Anwalt geredet...er meint, dass es eine "irrsinnige Entscheidung" des Gerichtes sei...
Der Anwalt muss sicher sein, dass er die Aufklärung über die tatsächliche *Beklagten-Konstellation* dem Gericht auch mitgeteilt hat.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Dann liegt möglicherweise ein Haftpflichtschaden des Rechtsanwaltes vor.
Vielleicht auch nicht.
Es sollte geklärt werden (mit dem Anwalt), ob der Fehler korrigiert und dem Gericht nachgereicht wurde.
Zitat (von Basti2709):
Nach dem ich dann persönlich dort war, wollte er sich darum kümmern...
Und wie viel Zeit war von dem Zeitpunkt bis zur Verhandlung?
Zitat (von Basti2709):
Er will Beschwerde einlegen, was aber nur ab 600 Euro geht. So viel wird es aber nicht sein...eher 300 Euro...aber warum soll ich für den Fehler des Anwaltes nun anteilige Kosten übernehmen..?
Bevor er Beschwerde einlegt, schaut er sicher nach, ob es an ihm hängenbleiben könnte...


1. das waren zumindest seine Worte dazu...das es die Person 2 nicht gibt, scheint ja dem Gericht bekannt gewesen zu sein...sonst hätte ich als Kläger ja nicht alle außergerichtlichen Kosten zu tragen. Außerdem hat diese Person keinen Anwalt und es gab ja eine mündliche Verhandlung. Da ist es bestimmt auch zur Rede gekommen...?

2. Ich war nach dem ich den Fehler gesehen habe, ja persönlich vor Ort. Er sagte er kümmert sich gleich darum und fing an zu tippen. Die fehlende Person wurde dann auch nachgetragen....aber die Klage nur erweitert anstatt korrigiert....? Aber das kann ich ja nicht wissen...?

3. Habe es ihm im Juli 2018 angezeigt, da hat er es auch schriftlich geändert..siehe Oben...es gab dann eine Güteverhandlung im Oktober - danach sollte eine mündl. Verhandlung im Dezember sein...die aber 2-mal verschoben wurde auf den 19.02.19

4. Das ist ja nun die Frage...aber an wen sonst...? Ich habe ihm vor dem Versenden darauf hingewiesen...danach auch noch einmal...dann hat er korrigiert, das aber wohl wieder falsch..!

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