Prozess gewonnen - trotzdem Kosten ?

24. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Uli Heinze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozess gewonnen - trotzdem Kosten ?

Hallo zusammen ,
habe vor kurzem einen Prozess gewonnen .
Der Kläger hatte Prozesskostenbeihilfe und ich als Beklagter leider keine RS-Versicherung .
OK, nun hab ich den Rechtsstreit gewonnen und mein Anwalt eröffnete mir, dass er mir demnächste eine Rechnung ( sein Honorar ) schicken würde , die ich erstmal zu zahlen habe . Er würde bei Gericht aber einen Vollstreckungsbescheid erwirken, womit wir uns dann das Geld von dem Kläger zurückholen würden .

Ist das so ? Kann ich mir meine gesamten Kosten von der Klägerpartei zurückholen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Aber ja doch,

die unterlegene Partei zahlt die Kosten des Rechtsstreites, das steht dann auch im Urteil.

Die für Deinen Gegner gewährte Prozeßkostenhilfe gilt nur für seine eigenen Kosten. Deine Kosten (Anwalt etc.) sind hiervon nicht umfaßt.

Im übrigen ein Problem, was die meisten Menschen nicht wissen. Viele denken, wenn ich PKH bekomme, kann ich klagen soviel ich will. Definitiv falsch. Die PKH trägt immer nur die eigenen Kosten, niemals die der Gegenseite.

Das Problem, was ich hier bei Dir sehe: Der Gegner hatte für das Verfahren PKH, d.h. er verfügt über nur sehr geringe Mittel. Es könnte etwas länger dauern, Dein Geld von ihm wieder zu bekommen.

Aber nur Mut, das Leben ist noch lang (und ein vollstreckbarer Titel ist auf Papier gedruckt, das 30 Jahre hält). :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uli Heinze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

..danke für die schnelle Antwort !! :-)

0x Hilfreiche Antwort

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